Die kapitalmarktrechtlichen Vorschriften bei AiC
Acting in Concert: Damoklesschwert in der nachhaltigen Transformation
Mit seinen jüngsten Urteilen hat der BGH die Rechtsunsicherheit für die Marktpraxis wieder erhöht und die Diskussion um AiC erneut angestoßen
Benjamin Ruppert
Die Rechtsvorschriften zum Acting in Concert (AiC) sollen Minderheitsaktionäre vor Benachteiligung und Unternehmen vor feindlichen Übernahmen schützen. Allerdings verhindern sie auch die Zusammenarbeit von Investoren. Diese könnten gemeinsam ambitionierte Nachhaltigkeitsziele und höhere Corporate-Governance-Standards bei ihren Portfoliounternehmen durchsetzen. In Deutschland sind diese Regelungen besonders restriktiv, weshalb hierzulande kaum derartige Kooperationen vorkommen. Dieser Beitrag vergleicht die internationalen AiC-Normen und stellt ihre Bedeutung für die nachhaltige Transformation der deutschen Wirtschaft dar.
Institutionelle Investoren, Vermögensverwalter und andere Investmentgesellschaften sind Finanzintermediäre, die auf dem Kapitalmarkt eine zentrale Rolle einnehmen. Sie verwalten die Gelder ihrer Auftraggeber in treuhänderischer Verantwortung und investieren diese u. a. in Form von Aktienkapital in Unternehmen. Die damit verbundenen Eigentumsrechte können beispielsweise durch Abstimmung, Antragstellung und Debatten auf den Hauptversammlungen oder im Dialog mit den Unternehmensleitungsorganen ausgeübt werden (Shareholder Engagement). Mit diesen Einflussmöglichkeiten können sie Nachhaltigkeitsaspekte in den Unternehmen verbessern und den Unternehmenswert langfristig steigern.
Wenn Investmentgesellschaften darüber hinaus mit anderen Investoren kooperieren, erhöht sich deren Investorenmacht, da sie gemeinsam über mehr Eigenkapital und damit mehr Stimmrechte auf den Aktionärsversammlungen verfügen. Allerdings müssen sie dabei auf einem rechtlich schmalen Grat balancieren, denn gemeinsames bzw. abgestimmtes Handeln (AiC) wird von aufsichts- und kapitalmarktrechtlichen Vorschriften reglementiert.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2024; Seite 112 bis 120) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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