Chancen und Risiken eines Delistings


Auswirkungen eines Börsenrückzugs (Delisting): Ökonomische Beurteilungskriterien und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Minderheitsaktionäre
Analyse zeigt, dass Delisting die Unsicherheit in Bezug auf die Zahlung und Höhe von Dividenden durch ein Delisting mitunter stark zunehmen kann



Von Dr. Florian Wedlich

Minderheitsaktionäre sehen sich nach dem Frosta-Urteil des BGH vermehrt mit einem Börsenrückzug (Delisting) von Unternehmen konfrontiert. Ein Delisting hat dabei einen maßgeblichen Einfluss auf deren Entscheidungsprozess sowie die Vermögensposition. Bisher fehlt es an einer umfassenden differenzierten Analyse – insbesondere auch unter Berücksichtigung einer Veränderung der Corporate Governance-Strukturen im Unternehmen sowie der damit einhergehenden Informations- und Kontrollmöglichkeiten seitens der Eigentümer – der ökonomischen Folgen für Minderheitsaktionäre, auf deren Grundlage sich Handlungsempfehlungen ableiten lassen. Der Beitrag adressiert diese Lücke. Es zeigt sich, dass ein Delisting insbesondere unter Rentabilitätsgesichtspunkten auf kurze sowie in Bezug auf die Liquidität der Investition auf lange Sicht negative Folgen haben kann. Zudem verschlechtern sich im Zuge eines Delistings die Informations- und Kontrollmöglichkeiten. Es können sich jedoch grundsätzlich auch positive langfristige Rentabilitätseffekte sowie Portfoliodiversifikationseffekte ergeben.

In den vergangenen Jahren ist in Deutschland – und auch international – vermehrt die Tendenz zu beobachten, dass Unternehmen den Widerruf der Börsenzulassung (sog. reguläres Delisting, §39 BörsG), d.h. den Rückzug vom Handel an einer Wertpapierbörse (Going Private), beantragen. Diese Entwicklung hat sich mit dem FrostaUrteil des BGH im Jahr 2013 weiter verstärkt. Das Frosta-Urteil revidiert somit ganz wesentlich die Rechtssituation, die davor durch das Macrotron-Urteil geschaffen wurde. Demnach sind für ein Delisting nun weder ein Hauptversammlungsbeschluss noch ein verpflichtendes Abfindungsangebot an die Aktionäre mehr erforderlich.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2018; Seite 112 bis 117) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Regulatorischer Rahmen der CSRD

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung und fordert weitreichende Anpassungen in den Geschäftsprozessen. Die nachfolgende beschriebene Studie zeigt, wie Vertrieb, Produktentwicklung, Beschaffung und Produktion mit den neuen regulatorischen Anforderungen umgehen. Ziel ist es, zentrale Herausforderungen zu identifizieren und strategische Chancen für langfristige Wettbewerbsvorteile aufzuzeigen.

  • Umsetzung der CSRD & Nachhaltigkeit

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt höhere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen. Die Studie analysiert Fortschritte zwischen 2022 und 2024. Die Analyse zeigt, dass viele Unternehmen noch unzureichend vorbereitet sind, obwohl ESG-Themen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Sie zeigt aber auch, dass die Unternehmen Fortschritte gemacht haben.

  • Klimarisiken in der Unternehmensberichterstattung

    Klimarisiken sind eine strategische Herausforderung mit weitreichenden Konsequenzen. Die vorliegende Erhebung untersucht, wie die DAX-Konzerne Klimarisiken in ihren Geschäftsberichten adressieren und dabei unterschiedliche Ansätze verfolgen. Von regulatorischen Herausforderungen bis hin zu Reputationsrisiken zeigt die Analyse die verschiedenen Schwerpunkte der Berichterstattung der Konzerne.

  • Kosten der Abschlussprüfung

    Die Kosten der Abschlussprüfung sind ein wesentlicher Bestandteil der finanziellen Berichterstattung und haben sowohl für Unternehmen als auch für Stakeholder eine hohe Bedeutung. In diesem Beitrag werden die Kostenstrukturen der Abschlussprüferleistungen der DAX-Konzerne im Geschäftsjahr 2023 untersucht. Dabei wird auch das Verhältnis zwischen Prüfungs- und Zusatzleistungen analysiert.

  • Effektives IT-Sicherheitsmanagement

    Cyberangriffe stellen eine der größten Herausforderungen für Unternehmen dar. Die Bedrohung durch Ransomware, Phishing-Attacken und Datenlecks ist in den vergangenen Jahren exponentiell gestiegen. Während der Fokus oft auf den finanziellen und operativen Auswirkungen solcher Angriffe liegt, wird häufig verkannt, dass auch das Management persönlich in die Haftung genommen werden kann.

  • CEOs: Performancevergleich

    Leistungs- bzw. Kapitalmarktkennzahlen europäischer und US-amerikanischer Unternehmen über einen Zeitraum von 20 Jahren wurden einer vergleichenden Analyse unterzogen. Dabei wurde der potenzielle berufliche CFO-Hintergrund der CEOs besonders berücksichtigt. Ein zentrales Ergebnis: Hinsichtlich der Performance-Größe Umsatz zeigt sich bei den US-Unternehmen ein signifikanter positiver Zusammenhang mit der CFO-Vergangenheit der CEOs, jedoch nicht bei den europäischen Unternehmen.

  • ESRS für KMU: die Arbeiten der EFRAG

    Die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) adressieren primär Großunternehmen; auf mittelbare Weise sind sie allerdings auch für KMU von hoher Relevanz. Um diese vor der damit verbundenen Gefahr überbordender Verwaltungskosten zu schützen, wurde die EFRAG beauftragt, spezifische Standards zu entwickeln, die dem Kriterium der Größenproportionalität Rechnung tragen.

  • Digitalisierte Ergebnissteuerung

    Mit dem Inkrafttreten des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) hat der Einfluss der Aktionäre auf die Vorstandsvergütung deutlich zugenommen. Aufsichtsräte stehen zunehmend unter Druck, ESG-Kriterien und andere Anforderungen von Investoren zu berücksichtigen. Die vorliegende Studie untersucht die Leistungsindikatoren der Vergütungssysteme von 320 börsennotierten Unternehmen für die Jahre 2022 und 2023.

  • Berichterstattung über steuerliche Aspekte

    Mit dem Ertragsteuerinformationsbericht verlangt der deutsche Gesetzgeber auf der Basis europäischer Vorgaben ein öffentliches Country-by-Country-Reporting für Steuerzahlungen bestimmter Unternehmen für nach dem 21.6.2024 beginnende Geschäftsjahre. Am 29.11.2024 hat die EU-Kommission einen Durchführungsrechtsakt dazu veröffentlicht, der jedoch erst für am oder nach dem 1.1.2025 beginnende Geschäftsjahre zu beachten ist.

  • Bei den ESG-Indikatoren im Fokus

    Mit dem Inkrafttreten des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) hat der Einfluss der Aktionäre auf die Vorstandsvergütung deutlich zugenommen. Aufsichtsräte stehen zunehmend unter Druck, ESG-Kriterien und andere Anforderungen von Investoren zu berücksichtigen. Die vorliegende Studie untersucht die Leistungsindikatoren der Vergütungssysteme von 320 börsennotierten Unternehmen für die Jahre 2022 und 2023.

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