Chancen und Risiken eines Delistings


Auswirkungen eines Börsenrückzugs (Delisting): Ökonomische Beurteilungskriterien und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Minderheitsaktionäre
Analyse zeigt, dass Delisting die Unsicherheit in Bezug auf die Zahlung und Höhe von Dividenden durch ein Delisting mitunter stark zunehmen kann



Von Dr. Florian Wedlich

Minderheitsaktionäre sehen sich nach dem Frosta-Urteil des BGH vermehrt mit einem Börsenrückzug (Delisting) von Unternehmen konfrontiert. Ein Delisting hat dabei einen maßgeblichen Einfluss auf deren Entscheidungsprozess sowie die Vermögensposition. Bisher fehlt es an einer umfassenden differenzierten Analyse – insbesondere auch unter Berücksichtigung einer Veränderung der Corporate Governance-Strukturen im Unternehmen sowie der damit einhergehenden Informations- und Kontrollmöglichkeiten seitens der Eigentümer – der ökonomischen Folgen für Minderheitsaktionäre, auf deren Grundlage sich Handlungsempfehlungen ableiten lassen. Der Beitrag adressiert diese Lücke. Es zeigt sich, dass ein Delisting insbesondere unter Rentabilitätsgesichtspunkten auf kurze sowie in Bezug auf die Liquidität der Investition auf lange Sicht negative Folgen haben kann. Zudem verschlechtern sich im Zuge eines Delistings die Informations- und Kontrollmöglichkeiten. Es können sich jedoch grundsätzlich auch positive langfristige Rentabilitätseffekte sowie Portfoliodiversifikationseffekte ergeben.

In den vergangenen Jahren ist in Deutschland – und auch international – vermehrt die Tendenz zu beobachten, dass Unternehmen den Widerruf der Börsenzulassung (sog. reguläres Delisting, §39 BörsG), d.h. den Rückzug vom Handel an einer Wertpapierbörse (Going Private), beantragen. Diese Entwicklung hat sich mit dem FrostaUrteil des BGH im Jahr 2013 weiter verstärkt. Das Frosta-Urteil revidiert somit ganz wesentlich die Rechtssituation, die davor durch das Macrotron-Urteil geschaffen wurde. Demnach sind für ein Delisting nun weder ein Hauptversammlungsbeschluss noch ein verpflichtendes Abfindungsangebot an die Aktionäre mehr erforderlich.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2018; Seite 112 bis 117) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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