Chancen und Risiken eines Delistings


Auswirkungen eines Börsenrückzugs (Delisting): Ökonomische Beurteilungskriterien und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Minderheitsaktionäre
Analyse zeigt, dass Delisting die Unsicherheit in Bezug auf die Zahlung und Höhe von Dividenden durch ein Delisting mitunter stark zunehmen kann



Von Dr. Florian Wedlich

Minderheitsaktionäre sehen sich nach dem Frosta-Urteil des BGH vermehrt mit einem Börsenrückzug (Delisting) von Unternehmen konfrontiert. Ein Delisting hat dabei einen maßgeblichen Einfluss auf deren Entscheidungsprozess sowie die Vermögensposition. Bisher fehlt es an einer umfassenden differenzierten Analyse – insbesondere auch unter Berücksichtigung einer Veränderung der Corporate Governance-Strukturen im Unternehmen sowie der damit einhergehenden Informations- und Kontrollmöglichkeiten seitens der Eigentümer – der ökonomischen Folgen für Minderheitsaktionäre, auf deren Grundlage sich Handlungsempfehlungen ableiten lassen. Der Beitrag adressiert diese Lücke. Es zeigt sich, dass ein Delisting insbesondere unter Rentabilitätsgesichtspunkten auf kurze sowie in Bezug auf die Liquidität der Investition auf lange Sicht negative Folgen haben kann. Zudem verschlechtern sich im Zuge eines Delistings die Informations- und Kontrollmöglichkeiten. Es können sich jedoch grundsätzlich auch positive langfristige Rentabilitätseffekte sowie Portfoliodiversifikationseffekte ergeben.

In den vergangenen Jahren ist in Deutschland – und auch international – vermehrt die Tendenz zu beobachten, dass Unternehmen den Widerruf der Börsenzulassung (sog. reguläres Delisting, §39 BörsG), d.h. den Rückzug vom Handel an einer Wertpapierbörse (Going Private), beantragen. Diese Entwicklung hat sich mit dem FrostaUrteil des BGH im Jahr 2013 weiter verstärkt. Das Frosta-Urteil revidiert somit ganz wesentlich die Rechtssituation, die davor durch das Macrotron-Urteil geschaffen wurde. Demnach sind für ein Delisting nun weder ein Hauptversammlungsbeschluss noch ein verpflichtendes Abfindungsangebot an die Aktionäre mehr erforderlich.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2018; Seite 112 bis 117) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick: ZCG

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  • Qualifikationsmatrix empfohlen

    Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist.

  • SOGs gewinnen an Bedeutung

    Aktienhaltevorschriften bzw. Share Ownership Guidelines (SOGs) haben in den vergangenen Jahren in der Vorstandsvergütung an Relevanz gewonnen, insbesondere in größeren börsennotierten Unternehmen. Auch der Druck auf kleinere börsennotierte Unternehmen, SOGs einzuführen, nimmt zu.

  • Einführung: D&O-Versicherung

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um eine D&O- Versicherung. Ein Teil des Versicherungsschutzes kann auch in der Übernahme von Verteidigungskosten im Fall eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer bestehen.

  • Einrichtung von Hinweisgebersystemen

    Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen, die sich für Unternehmen unter der Whistleblower-Richtlinie der EU und dem Hinweisgeberschutzgesetz stellen. Er gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen und praxisorientierte Empfehlungen unter Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten der EU.

  • Chancen und Risiken der Dualen Führung

    An Führungsrollen werden immer höhere Anforderungen gestellt. Eine Möglichkeit, die Anforderungen zu erfüllen, ist die Duale Führung. So ist in wichtigen Bereichen eine Vertretung gewährleistet, es besteht eine geringere Gefahr des Auftretens von unmoralischen oder illegalen Managementpraktiken.

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Mit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Januar 2023 begann eine neue Zeitrechnung in der Berichterstattung europäischer Unternehmen. Diese erhielt Ende Oktober noch konkretere Gestalt - die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) nahmen die letzten politischen Hürden und konnten ebenso in Kraft gesetzt werden.

  • Welchen Mehrwert schafft der Aufsichtsrat?

    Die Rolle des Aufsichtsrats wird mit teils schillernden Formulierungen zu umreißen versucht. Im Ergebnis stiften sie jedoch häufig eher Unklarheit, namentlich wenn es um die Abgrenzung des Aufsichtsrats vom Vorstand geht.

  • Rechtsprechungsreport

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Haftet ein Geschäftsführer persönlich gegenüber Arbeitnehmenden, wenn er nicht den Mindestlohn zahlt? In dem zugrunde liegenden Fall war der Lohn wegen der Insolvenz der Gesellschaft nicht mehr gezahlt worden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Zur Bekämpfung von Finanzkriminalität hat die Regierung umfangreiche Maßnahmen erarbeitet, die ab dem 1.1.2024 angewendet werden sollen. Die vorgesehenen Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich.

  • Messung des Nutzens guter IR-Arbeit

    In der ZCG-Ausgabe 5/23 wurde ein Instrument zur Messung der Qualität der Investor-Relations-Arbeit entwickelt und die Ergebnisse dieser Messung in Bezug auf ausgewählte deutsche Unternehmen vorgestellt.

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