MiFID II-Repetitorium: Alles zum Thema MiFID

MiFID-Vorschriften selbst müssen spätestens ab dem 1. November 2007 Anwendung finden
MiFID: Reine Fondsvermittler sind von der MiFID nicht betroffen

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MiFID I-Repetitorium: Alles zum Thema MiFID

Die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, ebenso amtlich als Kurzform auch: Finanzmarktrichtlinie) ist eine Richtlinie der EU zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt.

Text entnommen aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie:

Die Richtlinie wurde veröffentlicht unter dem offiziellen Titel:
"Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates"

Anfang Februar 2006 hat die Europäische Kommission Entwürfe für die Durchführungsmaßnahmen der Richtlinie veröffentlicht, das Europäische Parlament stimmte einer Fristverlängerung zur Umsetzung zu, demnach müssen die Mitgliedstaaten nunmehr die MiFID samt Durchführungsrichtlinie spätestens zum 31. Januar 2007 in Kraft setzen. Die Vorschriften selbst müssen spätestens ab dem 1. November 2007 Anwendung finden. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt in Deutschland mit dem "Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz" (FRUG) in Verbindung mit der "Wertpapierdienstleistungs- Verhaltens- und Organisationsverordnung" (WpDVerOV).

Der Regierungsentwurf für das "Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz" (FRUG) wurde vom Bundeskabinett am 15.11.2006 verabschiedet. Nachdem der Bundestag das FRUG in 2. und 3. Lesung beschlossen hat, wurde die Gesetzesvorlage vom Bundesrat in seiner Sitzung am 11. Mai 2007 verabschiedet. Damit ist das Gesetz beschlossen.

Auf der Grundlage des FRUG wurde die "Wertpapierdienstleistungs- Verhaltens- und Organisationsverordnung" (WpDVerOV) erarbeitet. Die Langform des Verordnungsnamens "Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Dienstleistungsunternehmen" lässt bereits erkennen, welche Sachverhalte mit der Verordnung geregelt werden.

Bei den Pflichten eines Finanzinstrumente (das sind im Grundsatz alle Arten von Wertpapieren, die im Rahmen von Geldanlagen angeboten werden) anbietenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens (Sparkassen, Banken und andere Anbieter von Finanzdienstleistungen) gegenüber ihren Kunden handelt es sich im Wesentlichen um Richtlinien (hier stark verkürzt wiedergegeben):

>> zur Einstufung des Kunden (Klassifizierung nach dem Grad der Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Finanztiteln),
>> zur Gestaltung von Kundeninformationen,
>> über die vom Kunden einzuholenden Informationen,
>> zu den Berichtspflichten gegenüber Kunden,
>> zur Bearbeitung von Kundenaufträgen (wird sehr differenziert behandelt),
>> über Organisations- und Aufzeichnungspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

Weiterhin befindet sich die "Erste Verordnung zur Änderung der Finanzanalyseverordnung" (FinAnV) in Vorbereitung. Diese Rechtsnorm regelt im Wesentlichen Organisationspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Beide Verordnungen werden voraussichtlich kurz nach Verkündung des FRUG erlassen werden und zeitgleich mit diesem zum 1. Nov. 2007 in Kraft treten.

Die MiFID ist ein wesentlicher Punkt im Aktionsplan der Europäischen Kommission für Finanzdienstleistungen (FSAP - Financial Services Action Plan). Ziele sind ein verbesserter Anlegerschutz, ein verstärkter Wettbewerb und die Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes. Auf Grund starker struktureller Veränderungen in den Wertpapiermärkten Europas kann die Richtlinie als Antwort auf viele offene Fragen gesehen werden.

Als Grundlage für die Konzeption der MiFID kann man die Zielsetzung sehen, dass Anleger - sowohl private als auch organisierte - befähigt werden, leichter innerhalb der EU, aber auch über ihre Grenzen hinweg, zu investieren. Ebenfalls erleichtert werden Wertpapierdienstleistungen. Die Europäische Kommission versucht des Weiteren einen Wettbewerbsmarkt zu schaffen, der gleiche Bedingungen für alle europäischen Handelsplätze fördert. Diese Anstrengungen implizieren logischerweise jedoch auch Schutzmaßnahmen für Verbraucher genauso wie Anleger. Diese Aufgaben hat sich die EU-Kommission auf die Fahne geschrieben und scheint diesen Schutz auch sicherstellen zu wollen.

Zweck, Inhalt der Richtlinien
Die bestehenden nationalen Regelungen zur Abwicklung von Finanzdienstleistungen sollen mit Bestimmungen zum Anlegerschutz, verbesserter Transparenz der Finanzmärkte und Integrität der Finanzdienstleister erweitert werden.
Wesentliche Regelungen betreffen:
>> Best Execution umfasst die Verpflichtung für die Abwicklung eines Finanzmarktgeschäftes auf mehreren Marktplätzen nach dem besten Abschluss zu suchen.
>> Die Finanzmarktgeschäfte müssen dabei so dokumentiert und archiviert werden, dass die Einhaltung der Best Execution und anderer MiFID-Bestimmungen gegenüber den Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden kann.

Nachteile für den Anleger
>> Bei Falschberatung liegt die Beweislast weiterhin beim Anleger. Dieser kann nicht auf die Aufzeichnungen zugreifen.
>> Nicht alle Vorschriften gelten gleichermaßen für alle Anlageprodukte, so müssen beispielsweise geschlossene Fonds keine Vorschriften einhalten, offene Fonds nur teilweise – Zertifikate und Hedgefonds hingegen sind strengstens unterworfen.
>> Reine Fondsvermittler sind von der MiFID nicht betroffen.
(Quelle: Wikipedia, ra)

Zentrale Zielsetzung der MiFID

Europäische Finanzmarktrichtlinie (MiFID) und die Auswirkungen auf die Anlageberatung in der EU
Die Situation der Anlageberatung wird als Abgabe einer individuellen Anlageempfehlung auf Grund der Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers verstanden
Worum es geht
Nunmehr ist die Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) in Kraft getreten und darf durchaus als das neue "Grundgesetz des Anlegers" angesehen werden. Der Sinn und Zweck dieser neuen EU-Richtlinie ist es, Investitionen innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. über die Grenzen der Europäischen Union hinaus zu vereinfachen. Unter anderem ist ein verbindlicher und integrierter europäischer Wertpapiermarkt eine zentrale Zielsetzung der MiFID, wobei diese Rahmenregelungen für die Durchführung von Anlegeraufträgen an Börsen oder übrigen Handelsplätzen schafft.
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MiFID und Business Intelligence

Eine zentrale Rolle bei MiFID-konformen Prozessen spielen Business-Intelligence (BI)-Lösungen
Neue EU-Richtlinie MiFID erfordert bankenweite Business-Intelligence-Architektur - MiFiD-Vorgaben als Chance zum Aufbau einer End-to-End-Informationsplattform betrachten
Worum es geht
Nach Basel II steht der deutsche Bankensektor vor der nächsten Herausforderung in Sachen Compliance: Mit Inkrafttreten der neuen Finanzmarktrichtlinie MiFID (Markets in Financal Instruments Directive) zum 1. November 2007 unterliegen Finanzinstitute nun schärferen Berichts- und Warnpflichten gegenüber Kunden und Kontrollbehörden. Um diese zu erfüllen, müssen Banken auf abteilungs- und aufgabenübergreifend konsistente Informationen zurückgreifen können. Eine zentrale Rolle bei MiFID-konformen Prozessen spielen darum Business-Intelligence (BI)-Lösungen.
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Die MiFID und ihre Pflichten

MiFID-Compliance: Erlaubnispflicht für Anlageberater und Wertpapierdienstleister, Dokumentationspflichten, Offenlegungspflicht, Gebot der "Best Execution"
Ab dem 1. November 2007 muss die Europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID in den Mitgliedstaaten angewandt werden
Worum es geht
Nicht, dass viele Wertpapierhändler diesen Tag herbeisehnen würden, wohl eher im Gegenteil: "Don’t mention the MiFID" – so heißt es landab und landauf. Aber auch die letzte Gandenfrist hat einmal ein Ende.
Bisher herrscht noch Zurückhaltung in der Anwendung der neuen Regeln. Kaum ein Berater oder Vermittler beispielsweise, der schon jetzt mit mehr Transparenz bezüglich seiner Provisionen einen offensiven Schritt auf die Kunden zumacht.
Die meisten warten ab, wie sich Kunden und Mitbewerber nach dem 1. November verhalten werden. Viele sind skeptisch, fürchten Bürokratie und Informationsflut, andere unterschätzen immer noch die Anforderungen an Datenbankstrukturen, Office-Systemen und Analysestandards, die die neuen Vorschriften mit sich bringen. Verbraucherschützer hingegen zweifeln, ob sich der Anlegerschutz wirklich verbessern wird.
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Operative Umsetzung der EU-MiFID-Richtlinie

Charlie McCreevy blieb hart:
Charlie McCreevy blieb hart: MiFID-Starttermin am 1. November 2007, Bild: EU

Die operative Umsetzung der EU-MiFID-Richtlinie ist heute bei den betroffenen Banken, Börsen und Wertpapierfirmen unterschiedlich weit fortgeschritten
MiFID-Compliance: Kundenberater bei Finanzdienstleistern können verbesserte Verkaufschancen durch die MiFID-Umsetzung erkennen und positiv nutzen
Worum es geht:
Nur noch ein paar Tage, dann tritt die MiFID endgültig in Kraft. Vom 1. November 2007 an wird die Richtlinie der EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) für die Banken, Börsen und Wertpapierfirmen Europas bindend sein. Die betroffenen Institute haben in den letzten Wochen und Monaten umfangreiche Maßnahmen treffen müssen, um ihre IT den Regeln der MiFID anzupassen. Doch gerade beim Technikeinsatz besteht bei vielen Finanzinstituten noch großes Optimierungspotential. Aktuelle IT-Lösungen zur MiFID finden die Entscheider der Finanzbranche auf der zehnten European Banking & Insurance Fair (E.B.I.F.) vom 20. bis 22. November 2007 in Frankfurt.
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MiFID: Aufzeichnungspflicht bereitet Probleme

Viele Firmen befürchten, dass sie am Artikel 51 der Markets in Financial Directive Instruments Directive (MiFID) scheitern könnten
Die Aufzeichnungspflicht bereitet Probleme – MiFID ist ein Marathon und kein Sprint

Worum es geht:
Artikel 51 der Markets in Financial Directive Instruments Directive (MiFID) regelt die Aufzeichnungspflicht für Wertpapierfirmen. Eine Untersuchung der JWG-IT Think-Tank ergab jetzt, dass 64 Prozent der von der MiFID betroffenen Unternehmen ein Problem mit den Erfordernissen des Artikels 51 vermelden: So sind diese Firmen in der Regel nicht in der Lage, die aufzeichnungspflichtigen Ereignisse in einem angemessenem Zeitraum bzw. zu einem angemessenen Kostenrahmen zu rekonstruieren.
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MiFID und das Qualifikationssiegel "CFP"

Neue MiFID-Gesetzgebung für Certified Financial Planner (CFP) teilweise "ein alter Hut"
MiFID-Regeln, die jetzt in Deutschland Gesetz geworden sind, befolgen CFP bei ihrer Beratung bereits seit Jahren aufgrund ihrer Berufsgrundsätze
Worum es geht
Finanzplaner mit dem Qualifikationssiegel "CFP" (Certified Financial Planner) nehmen die neuen strengen Regeln, die nach der EU-Richtlinie MiFID ab 1. November 2007 nun auch in Deutschland gelten, als willkommene Ausgrenzung unqualifizierter Berater. Viele der neuen Bestimmungen im Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG, MiFID-Umsetzungsgesetz) sind für CFP eine Selbstverständlichkeit. So werden die geforderte Dokumentationspflicht, die Verständlichkeit und Richtigkeit der Finanzpläne bei der Beratung der Klienten ebenso wie die Neutralität und Individualität in den "GoFs – Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung" geregelt.
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Ab Januar 2008 wird die BaFin scharf

Die BaFin wird die MiFID-Umsetzung wahrscheinlich ab Januar 2008 überprüfen
Auslagerung der Compliance-Tätigkeit kann Finanzdienstleistungsunternehmen eine Erleichterung bringen
Worum es geht:
Die Die MiFID-Umsetzung in den einzelnen Instituten muss bis November 2007 geschehen sein. Es wird zwar erwartet, dass die BaFin die Umsetzung erst ab Januar 2008 überprüft, aber es sollte jedem Unternehmen bewusst sein, dass es außer der BaFin auch noch die Anwälte der Kunden gibt, welche im Einzelfall Schadenersatz fordern könnten.
Sollte also die Umsetzung im Unternehmen erst ab Januar 2008 erfolgen, so ist jede Transaktion, welche zwischen November 2007 und Januar 2008 getätigt wird ein potentieller Schadensersatzanspruch.
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MiFID-Umsetzung managelhaft

Erste MiFID-Umsetzungserfahrungen bei den etablierten Banken aus Kundensicht noch nicht zufriedenstellend
Nach Einführung der MiFID werden eine deutliche Marktbereinigung und Qualitätssteigerung im Bereich der unabhängigen Berater erwartet
Worum es geht
Die EU-Richtlinie für Märkte in Finanzinstrumenten (Markets in Financial Instruments Directive - kurz MiFID) tritt am 1. November 2007 in Kraft. Ganz im Sinne des Verbraucherschutzes erhöht sich damit die Transparenz für den Kunden: Kern der MiFID ist die zwingende Vorschrift, dass Banken, Vermittler und Berater dem Kunden diejenigen Provisionen offen legen müssen, die sie beim Produktabschluss verdienen. Damit kann der Kunde die Interessenlage seines Anlageberaters besser beurteilen.
Doch wie konkret und unmissverständlich werden die Bankkunden nun tatsächlich informiert?
Endlich liegen erste Erfahrungen mit dem vor allem für die privaten Kunden noch sehr neuen Thema vor.
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MiFID forciert Honorarberatung

MiFID kommt – Gewinnen werden professionelle Berater, die eine kundenorientierte Betreuung auf reiner Honorarbasis leisten
Kehrseite der Medaille: Etablierten Banken sind aus Kostengründen gezwungen, die Intensität und damit Qualität ihrer Betreuung dem Ertragspotenzial der jeweiligen Kundenbeziehung anzupassen
Worum es geht:
Die EU-Richtlinie für Märkte in Finanzinstrumenten (Markets in Financial Instruments Directive – kurz MiFID) tritt am 1. November 2007 in Kraft. Ganz im Sinne des Verbraucherschutzes erhöht sich damit die Transparenz für den Kunden. So müssen Banken, Vermittler und Berater dem Kunden unter anderem diejenigen Provisionen offen legen, die sie beim Produktabschluss erhalten. Damit soll der Kunde die Interessenlage besser beurteilen können. Ferner gilt dann auch das "Best-Execution-Prinzip", also die Verpflichtung, eine Transaktion dort abzuwickeln, wo die Gebühren am niedrigsten sind.
"Die MiFID-Einführung bietet eine große Chance für freie, wirklich unabhängige Vermögensberater", erläutert Ulf Niklas, geschäftsführender Gesellschafter des Finanzplanungsbüros Niklas & Lehmann am Roseneck in Berlin-Grunewald.
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Banken handeln reaktiv

Studie zeigt: Die Finanzdienstleistungsinstitute halten sich derzeit in der externen Kommunikation zu MiFID sehr zurück – 70 Prozent der Kunden sind für totale Offenlegung der Provisionen
MiFID-Studie zeigt, dass das Management des Informationsflusses in der Kunden-Berater-Beziehung ein entscheidender Erfolgsfaktor für Finanzdienstleister werden wird
Worum es geht:
Die studentische Unternehmensberatung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz - berater e.V. - hat in den vergangenen Monaten eine Studie zum Thema MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) durchgeführt. Im Rahmen dieser Studie wurden rund 250 Berater aus Banken und Sparkassen sowie rund 250 Endkunden aus den Segmenten Retail-Banking und Affluent-/Private Banking zu ihrem Wissensstand und ihrer Einstellung zum Thema MiFID befragt.
Der große Umfang der Studie - 77 Fragen auf Beraterseite und 54 Fragen auf Kundenseite - schafft nach Ansicht der Ersteller der Studie ein klares und detailliertes Bild über den aktuellen Wissensstand sowie die erwarteten Änderungen durch die MiFID.
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Untersuchung zur MiFID-Akzeptanz

MiFID ist in hohem Maß geschäftsrelevant: Anteil der Unternehmen, die in der MiFID lediglich eine von vielen Compliance-Vorschriften sehen, noch immer zu hoch
100 Tage bis MiFID: Finanzdienstleister wünschen sich vor dem Stichtag mehr Unterstützung durch Finanzaufsichten
Worum es geht:
Ein Großteil der betroffenen Finanzdienstleister fühlt sich bei der Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) bis zum Stichtag, dem 1. November 2007, nicht ausreichend von den nationalen Aufsichtsbehörden unterstützt. Das ergab eine Untersuchung des auf Lösungen für die Finanzwirtschaft spezialisierten Softwareanbieters SunGard und des Marktforschungsunternehmens TradeTech.
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MiFID und die Archivierungsfrage

MiFID-Compliance:
MiFID-Compliance: Archiv-Zugang auf individuelle IP-Adressen beschränken, Bild: Hitachi Data Systems

MiFID kommt – und wird zur Speicherfrage: EU-Richtlinie zwingt Finanzdienstleister zur umfassenden Datenarchivierung
Um MiFID-Compliance im Finanzdienstleistungssektor gewährleisten zu können, bedarf es einer leistungsstarken Speicherarchitektur und eines aktiven Archivierungssystems für die Verwaltung
Worum es geht:
Um MiFID-Compliance im Finanzdienstleistungssektor gewährleisten zu können, bedarf es einer leistungsstarken Speicherarchitektur und eines aktiven Archivierungssystems für die Verwaltung der immer größer werdenden Datenmengen. So sieht die EU-Richtlinie beispielsweise vor, dass Informationen wie Marktdaten, Transaktionsberichte und Kundenakten aufbereitet, gespeichert und jederzeit schnell vorzuhalten sind. Die Konsequenzen für die IT-Umgebung: Es braucht es ein Speichersystem, das Content aus jeder Anwendung (sei es eine Wertpapiertransaktion oder auch das Reporting an den Kunden) indizieren und auf Knopfdruck in Echtzeit ausspucken kann.
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Fit für MiFID und SEPA

MiFID und SEPA:
MiFID und SEPA: Anforderungen mit SOA umsetzen, Bild: BEA Systems

Für eine SOA als Grundgerüst für SEPA und MiFID spricht deren hohe Anpassungsfähigkeit für unterschiedliche Lösungen
Die Zeit für die SEPA-Compliance läuft: Bereits 2008 müssen Banken neben ihren bisherigen Prozessen SEPA-konforme Zahlungen unterstützen
Worum es geht:
Im Rahmen der Homogenisierung der europäischen Finanzwirtschaft bringt MiFID fundamentale Änderungen mit sich. Und auch der Zahlungsverkehr ist im Umbruch. Weltweit treten neuen Regulierungen in Kraft, während gleichzeitig das Transaktionsvolumen ansteigt und die Anforderungen der Kunden wachsen. Für Finanzunternehmen bedeutet die Umsetzung dieser Compliance-Richtlinien eine große Herausforderung, aber auch eine Chance zur Neugestaltung. Eine tragende Rolle bei der Erarbeitung neuer Strategien spielt die IT. Virtuelle Informationssysteme und Web Services sind wichtige Säulen, um MiFID und SEPA zu realisieren. Sogenannte virtuelle Applikationen und Softwarelösungen versprechen Performance, Agilität auf dem Markt und Skalierbarkeit.
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MiFID: Ursachen und Nebenwirkungen

MiFID: Die am 1. November 2007 in Kraft tretenden Neuerungen werden bei deutschen Finanzdienstleistern für Unruhe sorgen - Vielzahl von zusätzlichen bzw. modifizierten Informationen über den Kunden wird benötigt
MiFID: Ab November gelten formelle Regelungen über die korrekten Zeitpunkte der Erbringung der jeweiligen Aufklärungs- und Informationspflichten
Worum es geht:
Grundlage der MiFID ist die Zielsetzung, Investitionen innerhalb der EU, aber auch über deren Grenzen hinaus zu vereinfachen. Dies soll der "Europäische Pass" erleichtern, der es Banken ermöglicht, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder Mitglied des europäischen Wirtschaftsraums Niederlassungen zu gründen oder dort grenzüberschreitend Dienstleistungen anzubieten, ohne ein gesondertes Zulassungsverfahren im Aufnahmeland durchlaufen zu müssen. Der Schaffung eines verbindlichen und integrierten europäischen Wertpapiermarktes dient aber vor allem die Tatsache, dass die MiFID einen einheitlichen und umfassenden Rechtsrahmen zur Ausführung von Anlegeraufträgen durch Börsen, sonstige Handelsplätze und Wertpapierfirmen schafft. Außerdem stärkt die Finanzmarktrichtlinie den Anlegerschutz durch erweiterte Wohlverhaltensregeln und Organisationsvorschriften. Auch die angestrebte Marktintegrität und -transparenz muss sich erst in der Praxis erweisen.
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MiFID, FRUG und der Anlegerschutz

Dr. Gerhard Schick:
Dr. Gerhard Schick: FRUG: Anleger haben zweifach das Nachsehen, Bild: Schick

Von der MiFID über das FRUG zur Anwendungspraxis: Was bleibt vom versprochenen Anlegerschutz?
Anlegerschutz erfährt durch das FRUG keinen wesentlichen Fortschritt - Positiv ist Verpflichtung der Finanzdienstleister und Banken zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen
Worum es geht:
MiFID steht weiterhin stark in der Kritik – erst Recht nach der deutschen Umsetzung durch die FRUG (Finanzmarktrichtlinienumsetzungsgesetz). Die Finanzdienstleister monieren den ungeheuren finanziellen Aufwand, der sich durch die Umsetzung der MiFID ergibt, Vermittler kritisieren die Offenlegung ihrer Provisionen und in der Öffentlichkeit wird grundlegend bezweifelt, ob MiFID und FRUG wesentliche Vorteile für den Schutz der Anleger bringen. In einer exklusiven Stellungnahme für Compliance-Magazin.de erläutert Dr. Gerhard Schick, MDB von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Mitglied des Finanzausschusses (seit Februar 2007 Obmann) die wesentlichen Kritikpunkte seiner Partei in Bezug auf die Umsetzung der MiFID durch FRUG unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtslage wie sie in WpHG & Co festgelegt ist.
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MiFID: Vorteile für Finanzdienstleister

EU-Regulierung MiFID": In Compliance-Auflagen liegen für Finanzdienstleister auch Chancen
Im Vergleich zu anderen Branchen wie der Telekommunikation ist das Wissen über den Kunden bei Finanzdienstleistern bislang wenig entwickelt
Worum es geht:
Basel II, Solvency II, MiFID – Unterstützen EU-Direktiven und nationale Richtlinien in der Finanzbranche den Wettbewerb oder sind sie nur zusätzlicher Bürokratieaufwand? Mit dieser Frage beschäftigt sich das aktuelle Spotlight "Regulierungsauflagen - Katalysatoren der Veränderung" der Management-Beratung Detecon International.
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Fachbuch für MiFID-Fragen

MiFID mit Praxisnähe
MiFID mit Praxisnähe Praktiker-Standard (Best Practice) in der Branche

Am 11. Juni erscheint in der 2. Auflage das "MiFID-Praktikerhandbuch" - Wertvolle Hinweise insbesondere zu den Zweifelsfragen der "MiFID"
MiFID: Neue Verhaltenspflichten für Banken und Sparkassen im Wertpapiergeschäft durch Gesetzgeber und Bankenaufsicht
Worum es geht:
Die Umsetzung der MiFID ("Markets in Financial Instruments Directive" = Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) eine der größten Herausforderungen im Wertpapiergeschäft – nicht nur – der Banken und Sparkassen. Das "MiFID-Praktikerhandbuch" ist von Autoren verfasst worden, die sich seit Jahren mit dem Thema befassen. Sie besitzen die nötige Praxisnähe, da sie jetzt die Umsetzung der MiFID in den Häusern als interne oder externe Berater eng begleiten. Das Werk gibt wertvolle Hinweise insbesondere zu den Zweifelsfragen. Es soll nach Umsetzung der MiFID durch den deutschen Gesetzgeber dazu beitragen, einen Praktiker-Standard (Best Practice) in der Branche zu etablieren.
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MiFID: Anlageberatung wird erlaubnispflichtig

Anlageberatung wird erlaubnispflichtig: MiFID-Umsetzungen aus Anlegersicht - In europarechtskonformer Auslegung schon jetzt verbindlich
MifiD: Es gelten ab dem 01.11.07 formelle Regelungen über die korrekten Zeitpunkte der Erbringung der jeweiligen Aufklärungs- und Informationspflichten
Worum es geht:
Die MiFID-Änderungen ab dem 01.11.2007 gelten nur für KWG-Produktlösungen, nicht für Investmentfondsanteile und Unternehmensbeteiligungen. Nach Auffassung der Rechtsanwälte Robert, Kempas und Segelken (Kapitalanlagerecht) gilt für die europarechtskonforme Auslegung des Charakters von Innenprovisionen, damit schon jetzt die MiFID in laufenden Verfahren. Die nachfolgende Aufstellung zeigt auf, was in Zukunft unter MiFID ("Markets in Financial Instruments Directive" = Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) erlaubnisfrei bzw. erlaubnispflichtig wird und zeigt die wichtigsten Regelungen mit ihrem Praxisbezug auf.
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MiFID: Provisionen offenlegen

MiFID-Regelung: Banken, Kapitalanlageberater und Kapitalanlagevermittler müssen die in den von ihnen vertriebenen Finanzprodukten enthaltenen Provisionen offenlegen
Offenlegung von Vermittlerprovisionen nach MiFID: Grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der erbrachten Kapitaleinlage
Worum es geht:
Banken, Kapitalanlageberater und Kapitalanlagevermittler sind aufgrund höchstrichterlicher Rechtssprechung bereits im Beratungsgespräch dazu verpflichtet, Anleger über die Höhe der auf sie entfallenen Provisionen (sog. Kickbacks) zu informieren. Nur eine solche Transparenz der zusammengesetzten Kosten einer Finanzanlage gewährleistet Anlegern, dass sie erkennen können, ob die Anlageempfehlung seitens des Beraters überwiegend wegen hoher an ihn zurückfließender Provisionen abgegeben wurde oder nicht (sog. Interessenkollision). Im Falle eines Versäumnisses dieser Informationspflicht hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 19.12.2006 betroffenen Anlegern grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der erbrachten Kapitaleinlage zugesprochen.
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MiFID: König Kunde

Der Autor: Christian Friedrich,
Der Autor: Christian Friedrich, Mitglied des Vorstands der aixigo AG, Aachen

MiFID im Retail Banking: Der Kunde wird zum König - Cross- und Upsellings: IT-Aufrüstung meistern und Chancen im Vertrieb nutzen
Verbraucherschutz: MiFID birgt nicht nur das Risiko der Abmahnung bei Zuwiderhandlung, MiFID öffnet auch Tür und Tor für kostspielige Rückabwicklungen
Worum es geht:
Der Kunde ist König: Dies gilt im Retail Banking ebenso wie im Private Banking. Doch spricht die Realität häufig eine andere Sprache: Der "normale" Anleger wird nicht selten unterdurchschnittlich behandelt. Vielen Banken mangelt es an der passenden Infrastruktur respektive Vorbereitung, um den hohen Anspruch im Retail Banking zu erfüllen. Zwar prognostizieren Branchenkenner seit Jahren eine massive Aufrüstung in diesem Bereich, um, wie es heißt, bisher "unentdeckte Schätze" zu heben, doch wird wohl erst jetzt die MiFID den entscheidenden Anstoß in diese Richtung geben.
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MiFID - Die Vertriebsunterstützungsrichtlinie

Der Autor: Bernhard Ehrlich,
Der Autor: Bernhard Ehrlich, Senior-Consult bei der aixigo AG, Aachen

Anlageempfehlungen unter MiFID: Für die Beratung von Privatkunden sind Geeignetheit und Angemessenheit die zwei zentralen Begriffe der MiFID
Bei einer MiFID-konformen Beratung kann nur ein IT-gestützter Prozess die Angemessenheit jedes Anlagevorschlags sicherstellen
Worum es geht:
Der Referentenentwurf zur Umsetzung der MiFID liegt vor. Die einen verbinden mit der neuen EU-Richtlinie eine bloße Verpflichtung, die anderen eine Chance. Tatsache ist, dass die MiFID eigentlich den Namen "Vertriebsunterstützungsrichtlinie" verdient, weil sie Up- und Cross-Selling fördert. In ihren Inhalten längst überfällig, lenkt die Norm den Blick auf den Kunden, für den eine Anlageempfehlung künftig geeignet und angemessen sein muss. Für die Beratung von Privatkunden sind Geeignetheit und Angemessenheit die zwei zentralen Begriffe der MiFID. Wer glaubt, dass es sich dabei lediglich um eine marginale Erweiterung des WpHG-Bogens handelt, irrt.
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Sie haben Lösungen zum Thema MiFID

Die Umsetzung von MiFID ist ein Problem von größter Tragweite.
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Mediaberatung
Rainer Annuscheit: 08083 / 9089-85
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