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Mauritius Declaration - Thema Internet of Things


Internationale Datenschutzkonferenz: Entschließungen zu Big Data und zum Schutz der Privatsphäre
Die Internationale Datenschutzkonferenz dient dem datenschutzrechtlichen Erfahrungsaustausch auf globaler Ebene

(19.11.14) - Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) unterstützt die bei der 36. Internationale Konferenz der Beauftragten für Datenschutz und für den Schutz der Privatsphäre beschlossene "Mauritius Declaration" zum Thema "Internet of Things".

Andrea Voßhoff, sagte: "Die fortschreitende Digitalisierung des Alltags birgt neben vielen Vorteilen auch ein erhebliches Risiko für den Schutz der personenbezogenen Daten. Aus diesem Grund begrüße ich, dass die Mitglieder der internationalen Datenschutzkonferenz diesem Thema einen hohen Stellenwert beimessen und es zu einem Schwerpunkt ihrer datenschutzaufsichtsrechtlichen Arbeit machen wollen. Ebenso freut es mich, dass die von mir mitinitiierten Entschließungen zu Big Data und zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter mit breiter Zustimmung der Konferenzteilnehmer verabschiedet wurden."

Die diesjährige Internationale Datenschutzkonferenz wurde vom 13.-16. Oktober 2014 von der Datenschutzbehörde der Republik Mauritius ausgerichtet. Diskussionsthemen waren vor allem die datenschutzrechtlichen Herausforderungen, die mit den erweiterten Möglichkeiten der Vernetzung von Alltagsgegenständen (Internet of Things) einhergehen. In ihrer Entschließung zu Big Data betont die Konferenz, dass zum Schutz der Privatsphäre die vielfach bewährten Grundsätze des Datenschutzes auch hier zwingend Beachtung finden müssen. Zu den datenschutzrechtlichen Konsequenzen der Enthüllungen über nachrichtendienstliche Überwachungsprogramme fordert die Konferenz auf, eine Vereinbarkeit dieser Programme mit den allgemeinen Prinzipien des Daten- und des Privatsphärenschutzes sicherzustellen.

Die Internationale Datenschutzkonferenz dient dem datenschutzrechtlichen Erfahrungsaustausch auf globaler Ebene. Der Teilnehmerkreis umfasst neben den unabhängigen Datenschutzbehörden auch Vertreter von Staaten ohne unabhängige Datenschutzkontrollorgane, internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen sowie Vertreter aus Wissenschaft und Industrie.

Das vollständige Programm, Entschließungen und die "Mauritius Declaration" können unter https://privacyconference2014.org aufgerufen werden. Die nächste Internationale Konferenz wird vom 26. bis 29. Oktober 2015 in Amsterdam stattfinden. (BfDI: ra)


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Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

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