Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL
Bundesnetzagentur legt neue Regulierungsbedingungen für die "letzte Meile" zur Stellungnahme vor
Für die Glasfaser-TAL sah der ursprünglich konsultierte Entwurf der Regulierungsverfügung dieselbe Regulierungsintensität wie bei der Kupfer-TAL vor
(02.02.11) - Die Bundesnetzagentur hat jetzt eine wichtige Entscheidung für die künftige Regulierung von Glasfaseranschlüssen getroffen. Zukünftig soll bei neuen Glasfaser-Teilnehmeranschlussleitungen (Glasfaser-TAL) der Telekom Deutschland GmbH lediglich eine Ex-post-Kontrolle vorgenommen werden. Der Entwurf einer entsprechenden Regulierungsverfügung wurde der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten zur Stellungnahme übermittelt.
"Die Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL ist eine Lösung, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Sie schafft Planungssicherheit für die Telekom Deutschland GmbH, ohne sie unnötig einzuengen. Ihren Wettbewerbern gibt sie die Gewissheit, dass sie weder überhöhte Preise noch technische Zugangshemmnisse befürchten müssen. Die Bundesnetzagentur steht bei Konflikten bereit, um Missbrauch zu verhindern und im Zweifelsfall faire Konditionen durchzusetzen", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
"Eine Ex-ante-Regulierung wäre zurzeit nicht nur unverhältnismäßig, sie würde auch praktische Schwierigkeiten aufwerfen, weil wir vorläufig mit zahlreichen hypothetischen Annahmen zu den Baukosten und den Risikozuschlägen für die neue Infrastruktur arbeiten müssten. Die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher für höhere Bandbreiten ist begrenzt. Marktuntersuchungen zeigen, dass die Schmerzgrenze relativ schnell erreicht wird. Die Konkurrenz der Kabelnetzbetreiber, die ihre Netze ebenfalls auf höhere Geschwindigkeiten aufrüsten, tut ein Übriges, um den Preissetzungsspielraum der Telekom Deutschland GmbH zu begrenzen. Deshalb rechne ich damit, dass schon die vorhandenen Marktkräfte die Telekom Deutschland GmbH daran hindern werden, missbräuchlich überhöhte Zugangspreise festzusetzen, die den Wettbewerbern keine Luft zum Atmen lassen. Realistische Vorleistungspreise, die eine ausreichende Marge ermöglichen, liegen auch in ihrem eigenen Interesse, um das neue Anschlussnetz möglichst rasch auszulasten", so Kurth weiter.
Ein erster Entscheidungsentwurf war bereits im vergangenen Jahr zur nationalen Konsultation mit den Marktbeteiligten vorgestellt worden. Dieser basierte auf der erneuerten Marktdefinition und Marktanalyse der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für den Markt zur "letzten Meile". Die Untersuchung führte zu dem Ergebnis, dass die Telekom Deutschland GmbH auf diesem Markt nach wie vor über beträchtliche Marktmacht verfügt. In den Markt wurden erstmals auch massenmarktfähige reine Glasfaser-TAL aufgenommen, nachdem die Telekom Deutschland GmbH einen entsprechenden Ausbau angekündigt hatte.
Für die Glasfaser-TAL sah der ursprünglich konsultierte Entwurf der Regulierungsverfügung dieselbe Regulierungsintensität wie bei der Kupfer-TAL vor. Insbesondere war geplant, auch diese Zugangsentgelte der Vorabgenehmigung zu unterwerfen. Nach Auswertung der nationalen Konsultation ist nunmehr beabsichtigt, für die Glasfaser-TAL von einer strengen Ex-ante-Regulierung abzusehen. Diese Entgelte sollen in der kommenden Regulierungsperiode zunächst der Ex-post-Kontrolle nach den Missbrauchsmaßstäben unterliegen.
Für die klassische Kupfer-TAL sieht der nun vorgelegte Entscheidungsentwurf die Fortsetzung der bisherigen Regulierung vor. Danach bleibt die Telekom Deutschland GmbH zur Zugangsgewährung zu ihren TAL, zur Kollokation, zur Zugangsgewährung in ihre Multifunktionsgehäuse und zu ihren Kabelleerrohren, zur Nichtdiskriminierung und zur Vorlage der abgeschlossenen TAL-Verträge bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Die Entgelte für die Zugangsgewährung muss sie sich auch künftig von der Bundesnetzagentur nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung genehmigen lassen.
Die EU-Kommission und die Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, binnen eines Monats Stellung zu dem von der Bundesnetzagentur vorgelegten Entscheidungsentwurf zu nehmen. Die endgültige Regulierungsverfügung kann daher voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2011 ergehen. (Bundesnetzagentur: ra)
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