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Deutliche Verzögerungen beim Netzausbau


Matthias Kurth: "Verbraucher können durch Wechsel des Strom- und Gasanbieters deutlich sparen"
"Monitoringbericht 2010" dokumentiert hohe Zuverlässigkeit der Stromversorgung

(09.12.10) - Rund 80 Prozent des gesamten Zuwachses an Erzeugungskapazitäten im Strommarkt basierten 2009 auf dem Zubau von Solar- und Windenergieanlagen. Das ist ein Ergebnis des aktuellen Monitoringberichts, den die Bundesnetzagentur vorgestellt hat.

"Als Folge des rasanten Zubaus haben Betreiber von Solaranlagen im Berichtsjahr 2009 eine mit Windenergie nahezu vergleichbare Gesamtvergütung erhalten, während die Einspeisemenge aus Windenergieanlagen fast um das Sechsfache über der Einspeisung aus Solaranlagen lag. Auch künftig können wir mit einer Fortsetzung des starken Anstiegs bei solaren Erzeugungskapazitäten rechnen, mit den entsprechenden Konsequenzen für die Entwicklung der EEG-Umlage und die Stromnetze. Die Bundesnetzagentur unterstützt die Netzbetreiber beim Um- und Ausbau der Infrastruktur, z. B. durch die Genehmigung von Investitionsbudgets. Neuen Forderungen nach höheren Renditen müssen wir aber mit Blick auf die Verbraucherinteressen entgegentreten. Die aktuellen Daten rechtfertigen eine Erhöhung der Renditen nicht. Im Gegenteil: Die Umlaufrendite der Bundesbank, ein wichtiger Parameter für die Bestimmung der Eigenkapitalverzinsung, ist sogar gesunken", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die Entwicklung.

Wechsel des Stromanbieters spart Geld
Wie für Industrie- und Gewerbekunden waren auch für Haushaltskunden von 2009 auf 2010 im Durchschnitt steigende Elektrizitätspreise zu verzeichnen. Trotz sinkender Großhandelspreise ab der zweiten Jahreshälfte 2008 sind die durchschnittlichen Elektrizitätspreise für Haushaltskunden um rund drei Prozent angestiegen. Als Gründe hierfür werden u. a. der deutliche Anstieg der EEG-Umlage zu Beginn des Jahres 2010 sowie die häufig praktizierten langfristigen Beschaffungsstrategien der Energieversorger angeführt.

2011 wird die EEG-Umlage auf 3,53 ct/kWh und damit um rund 1,5 ct/kWh gegenüber 2010 steigen. Ursächlich dafür sind vor allem Vergütungszahlungen, die für 2011 auf insgesamt 17,1 Mrd. Euro geschätzt werden, das sind rund 4,4 Mrd. Euro mehr als 2010. Allerdings gibt es bei den Strombeschaffungskosten im Vergleich zu 2008 eine deutliche Entspannung, so dass 2011 der Anteil dieser Kosten am Strompreis für den Haushaltskunden spürbar sinken müsste.

"Der Verbraucher selbst kann durch den Wechsel zu einem anderen Stromtarif deutliche Einsparungen erzielen. Die Grundversorgung ist für den Haushaltskunden nach wie vor die teuerste Art der Elektrizitätsversorgung. Günstiger wird es, wenn der Verbraucher einen anderen Tarif bei seinem Grundversorger oder aber einen Tarif bei einem anderen Elektrizitätslieferanten wählt. Bisher haben allerdings nur knapp die Hälfte aller Haushaltskunden von diesen Wechselmöglichkeiten Gebrauch gemacht, obwohl sie in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet im Durchschnitt zwischen mehr als 120 Anbietern wählen und durchschnittlich rund 160 Euro im Jahr sparen können", sagte Kurth.

Hohe Zuverlässigkeit deutscher Stromnetze
Das Stromnetz stand den Stromlieferanten sowie den Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden auch 2009 mit hoher Zuverlässigkeit zur Verfügung. Obwohl die Einbindung der erneuerbaren Energien die Netzbetreiber vor gewaltige technische Herausforderungen stellt, ist die Netzinfrastruktur im Elektrizitätsbereich sicher und stabil.

Nach dem aktuellen Bericht der Bundesnetzagentur über die 2009 im Stromnetz aufgetretenen Versorgungsstörungen ergibt sich für die Bundesrepublik Deutschland eine durchschnittliche Versorgungsunterbrechung von 14,63 Minuten je Letztverbraucher. Dieser sogenannte SAIDI (System Average Interruption Duration Index) liegt bereits zum dritten Mal in Folge unter dem Vorjahreswert und im internationalen Vergleich an der Spitze.

Deutliche Verzögerungen beim Netzausbau
Das hohe Niveau der Netzsicherheit zu gewährleisten, stellt im Hinblick auf den rasanten Zuwachs bei den erneuerbaren Energien eine enorme Herausforderung dar, die nur durch massive Investitionen auf allen Netzebenen bewältigt werden kann. Durch das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) soll die Realisierung der erforderlichen Ausbaumaßnahmen deutlich erleichtert werden. Das Gesetz benennt unmittelbar 24 Projekte, die vorrangig zu realisieren sind. Allerdings sind bei vielen der 24 EnLAG-Projekte deutliche Verzögerungen der Inbetriebnahme zu beobachten, so dass das jeweils vorgesehene Inbetriebnahmejahr teilweise um mehrere Jahre überschritten werden könnte.

Die Berichte der Übertragungsnetzbetreiber zur Netzausbauplanung weisen derzeit ebenfalls Verzögerungen bei 37 von 139 Netzausbauvorhaben aus. Die im aktuellen Monitoringbericht der Bundesnetzagentur gemeldeten Investitionsdaten dokumentieren die erheblich hinter den Planungen zurückbleibende Realisierung von Neu- bzw. Ausbauvorhaben der Übertragungsnetze.

"Die eigentlichen Probleme", so Kurth, "liegen jedoch nicht in der mangelnden Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Bei der Frage, ob wir in Zukunft eine nachhaltige Energieerzeugung anstreben sollten, stimmen die meisten Bundesbürger entschieden zu. Wenn aber vor Ort ein Strommast errichtet werden soll, bleibt die Zustimmung jedoch oft aus. Die Sorge um einen unverbauten Horizont überwiegt vor Ort manchmal die Befürwortung von Maßnahmen des globalen Umweltschutzes. Hier wird noch viel Erklärungsarbeit erforderlich sein. Die Bundesnetzagentur stellt sich ihrer Verantwortung, an der Erreichung von Akzeptanz mitzuwirken. Unter anderem könnten sektorübergreifende Ansätze weiterhelfen: Wo mit dem Hochspannungsmast gleichzeitig schnelles Internet aufs Land gelegt wird, kann sich die Ablehnung vielleicht abwenden lassen."

Europa wächst zusammen
Der europäische Binnenmarkt wächst Stück für Stück zusammen. Am 9. November 2010 ist ein Stromverbund zwischen Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten geschaffen worden. Am selben Tag wurde dieser Verbund mit dem bereits existierenden Stromverbund "Nordeuropa", an dem Deutschland ebenfalls beteiligt ist, verknüpft. Die Bundesnetzagentur war bei der Schaffung der entsprechenden Koordinierungsmechanismen für den "Superverbund" maßgeblich beteiligt. Für den Stromhandel bedeutet dies einen grenzüberschreitenden Markt, der die Hälfte Europas umfasst.

Transparenz im Energiehandel muss erhöht werden
Der Elektrizitätshandel war 2009 konjunkturell bedingt durch eine Abnahme der grenzüberschreitenden Handelsmengen und der Volumina an den Energiebörsen EEX bzw. EPEX Spot gekennzeichnet. Dabei stellte sich 2009 nach der Preisspitze in 2008 wieder ein zu 2007 vergleichbares Preisniveau ein. Im ersten Halbjahr 2010 ist eine deutliche Zunahme der börslichen Handelsvolumina sowie ein moderat ansteigendes Preisniveau festzustellen.

Die Vermarktung der nach dem EEG vergüteten Elektrizitätsmengen erfolgt seit dem 1. Januar 2010 an der Börse. Dadurch sind Marktsignale zu erwarten, die Erzeugung (Angebot) und Verbrauch (Nachfrage) enger mit einander koppeln sollen. In diesem Zusammenhang ist bereits ein deutlicher Anstieg der Spotmarktvolumina an der EPEX Spot für das Marktgebiet Deutschland/Österreich festzustellen, der die zunehmende Bedeutung des Börsenhandels bei der Integration der erneuerbaren Energien unterstreicht.

Die erstmals im Monitoring 2010 erhobenen Volumina der Brokerplattformen geben einen Eindruck von der Bedeutung des außerbörslichen Elektrizitätshandels auf diesen Plattformen für Deutschland. Der außerbörsliche Elektrizitätshandel übersteigt die börslichen Volumina ohne Berücksichtigung der an der EEX geclearten außerbörslichen Geschäfte um knapp das Zwölffache. Diese hohen außerbörslichen Volumina auf den Brokerplattformen unterstreichen die Notwendigkeit, die Transparenz im Energiehandel sowohl im börslichen Handel als auch im gesamten außerbörslichen Handel zu verstärken. Hier wurde auch im europäischen Bereich unter aktiver Mitwirkung der Bundesnetzagentur Pionierarbeit geleistet. Die Bundesnetzagentur überwacht aus diesem Grund die Veröffentlichung der Kraftwerksdaten. Kein Stromproduzent soll den Strommarkt manipulieren können.

Mehr Wettbewerb im Gasmarkt
Der deutsche Gasmarkt war in den letzten Jahren durch weitreichende strukturelle und ordnungspolitische Veränderungen geprägt. Die Zusammenlegung von Marktgebieten, die Neuregelung der Bilanzierungsmethoden und weitere Maßnahmen und Festlegungen des Gesetzgebers sowie der Kartell- und Regulierungsbehörden haben zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen geführt. Aber auch durch den stärker werdenden Wettbewerb selbst sind neue Impulse für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Markts entstanden.

Im Jahr 2009 wurde bei den Marktgebieten der entscheidende Durchbruch realisiert. Die Zahl der Marktgebiete halbierte sich von zwölf auf sechs. Dabei sind mit Gaspool und NetConnect Germany zwei Marktgebiete entstanden, die für einen stabilen und liquiden Wettbewerbsmarkt hinreichend groß zu sein scheinen.

Insbesondere die Großhandelsmärkte haben von den strukturellen Weiterentwicklungen auf dem Gasmarkt profitiert. Durch die Zusammenlegung von Marktgebieten wurde der Handel an den beiden wichtigsten deutschen Handelspunkten in den Marktgebieten Gaspool und Net Connect Germany belebt. Zusammen mit dem Überangebot an Gas, das durch die weltweite Wirtschaftskrise mit verursacht worden ist, haben diese Entwicklungen zu einer deutlichen Erhöhung der Handelsmengen geführt und damit Deutschland zu einem der liquidesten Handelsplätze in Europa werden lassen. "Im Jahr 2009 lagen die Spotmarktpreise teilweise dauerhaft deutlich unter den bisher als Referenzpreis geltenden Grenzübergangspreisen. Händler, die bereits eine flexible Beschaffungsstrategie verfolgen, konnten so Gas zu günstigeren Konditionen einkaufen, was die ölpreisgebundenen Gasmengen preislich unter erheblichen Druck gesetzt hat", erläuterte Kurth die Entwicklung im Gashandel.

Wechsel des Gasanbieters ist einfach
Von dieser Entwicklung haben insbesondere die Haushaltskunden profitiert. So sind 2009 die durchschnittlichen Gaspreise um fast zehn Prozent gesunken. Für einen Haushaltskunden mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh resultierte daraus im Durchschnitt eine Ersparnis von 126 Euro im Jahr. Die durchschnittliche Anzahl der Lieferanten in den einzelnen Netzgebieten hat sich erheblich erhöht, so dass die meisten Kunden aus einer Vielzahl von Anbietern und Vertragsangeboten wählen können. Die durchschnittlichen zusätzlichen Einsparmöglichkeiten liegen meist bei über 100 Euro im Jahr.

Allerdings hat bisher nur ein kleiner Teil der Haushaltskunden die Chancen des Wettbewerbs wahrgenommen und neue oder angepasste Verträge für die Gasbelieferung abgeschlossen. Gründe hierfür sind wohl, wie im Strombereich, der Mangel an Informationen über die neuen Möglichkeiten des Wettbewerbs, das Vorurteil, Wechselprozesse seien kompliziert oder riskant bzw. die Annahme, dass die individuellen Einsparpotenziale zu gering sind.

"Ich ermutige auch die Gasverbraucher nachdrücklich, sich über die Möglichkeiten für einen Vertrags- oder Lieferantenwechsel zu informieren und die Chancen des Wettbewerbs für sich zu nutzen. Häufig reicht schon das Gespräch mit dem bestehenden und bereits vertrauten Versorger, um einen neuen Gasliefervertrag mit besseren Konditionen zu erhalten", sagte Kurth abschließend.

Der Monitoringbericht 2010 ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Außerdem hat die Bundesnetzagentur dieses Jahr erstmals ausgewählte Daten aus dem Monitoringbericht, ergänzt um allgemeine Daten zum Energiemarkt, in einer Broschüre veröffentlicht. Die kostenlose Broschüre "Markt und Wettbewerb Energie - Kennzahlen 2010" kann bei der Bundesnetzagentur bestellt werden. (Bundesnetzagentur: ra)


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Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

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