Nein zur Entgeltentscheidung der Bundesnetzagentur
Nach Regulierungsverfahren: Bundesverband Breitbandkommunikation bezichtigt die Deutsche Telekom der Blockade gegen Schaltverteiler Der Breitbandausbau in ländlichen Regionen und die Erschließung weißer Flecken würden sich erneut verzögern
(16.06.10) - Gegen die am 5. Mai 2010 durch die Bundesnetzagentur ergangene Entgeltentscheidung zum Schaltverteilerzugang habe die Telekom Deutschland nun Klage erhoben, berichtet der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko).
Der Zugang zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) am Schaltverteiler zu marktgerechten Preisen sei für Wettbewerber der Telekom Deutschland zur effizienten Erschließung und Versorgung "weißer Flecken" mit schnellen Internetanschlüssen von großer Bedeutung. Mit dem Zugang am Schaltverteiler könne die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und den Kunden auf ein Maß verkürzt werden, die eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite zu marktgerechten Preisen ermögliche.
Obwohl die Vergütung der Telekom Deutschland für die Errichtung eines Schaltverteilers in vielen Positionen nach Ansicht von Breko großzügig bemessen worden sei, klage die Telekom Deutschland nun gegen die Entgeltentscheidung der Bundesnetzagentur.
Die so verursachte erneute Verzögerung bei der Errichtung neuer Schaltverteiler betreffe insbesondere den Breitbandausbau in ländlichen Regionen und die Erschließung sog. weißer Flecken. Dies seien Gebiete, die trotz der bisherigen Bemühungen von Politik und Wirtschaft die Vorteile moderner breitbandiger Internetkommunikation schon bisher nicht hätte nutzen können.
Über ein Jahr nach der Grundsatzentscheidung der Bundesnetzagentur zum Schaltverteiler (März 2009) und nach zahlreichen weiteren Regulierungsverfahren seien die Hürden für alternative Teilnehmernetzbetreiber zur Nutzung eines Schaltverteilers nach wie vor nicht ausgeräumt und eine breitbandige Erschließung von bislang nur unzureichend mit schnellem Internet versorgten Gebieten sei nicht problemlos möglich.
Aus Sicht der im Breko zusammengeschlossenen Unternehmen handele es sich um einen erneuten Versuch der Telekom Deutschland, einen Zugang zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) am Schaltverteiler hinauszuzögern. Da der Antrag sowie die Antragsbegründung der Deutschen Telekom noch nicht vorlägen, dürften die Argumente mit Spannung erwartet werden. (Breko: ra)
Breko: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.
Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.
Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.
Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.
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