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Entscheidung nach längeren Vorermittlungen


Bundesnetzagentur erklärt Entgelte der First Mail für missbräuchlich
Verstöße gegen die Entgeltmaßstäbe und das Diskriminierungsverbot nach dem Postgesetz


(21.06.11) - In einer Presseerklärung teilt die Bundesnetzagentur mit, sie habe in einem Verfahren gegen First Mail Düsseldorf GmbH und die Deutsche Post AG in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt Verstöße gegen die Entgeltmaßstäbe und das Diskriminierungsverbot nach dem Postgesetz festgestellt. Sie habe den Unternehmen aufgegeben, diese Verstöße unverzüglich, spätestens aber bis 31. August 2011, abzustellen. Zugleich habe die Bundesnetzagentur sich zur Höhe möglicher neuer Entgelte geäußert.

"Die nach unseren Untersuchungen bei der First Mail vorliegende Kostenunterdeckung führt zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen, die nicht hinnehmbar ist. Die Deutsche Post hatte zwar Kostendeckung für First Mail ab dem Jahr 2011 prognostiziert. Dem konnte nach den anzulegenden Maßstäben aber nicht gefolgt werden", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur ist von Amts wegen tätig geworden aufgrund eigener schon seit längerem vorausgegangener Vorermittlungen. Darüber hinaus lag eine Wettbewerberbeschwerde vor. (Bundesnetzagentur: ra)


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Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

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