Anerkennung von Kosten für Lastflusszusagen
Lastflusszusagen: Bundesnetzagentur setzt Signal für Zusammenlegung von Marktgebieten
Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur: "Zusammenlegung ist unverzichtbarer Baustein für die weitere Förderung des Wettbewerbs"
(21.08.09) - Die Bundesnetzagentur hat die Voraussetzungen für die Anerkennung von Kosten für Lastflusszusagen im Rahmen der Marktgebietskooperation NetConnect Germany (E.ON Gastransport und bayernets GmbH) geschaffen. Die entsprechenden Kosten gelten nunmehr im Rahmen der Anreizregulierung als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten. Die bayernets GmbH hatte sich gegenüber der Bundesnetzagentur als Kooperationspartner des Marktgebiets verbindlich zur Einhaltung fest umrissener Grundsätze für die Ermittlung und Beschaffung von Lastflusszusagen verpflichtet. Diese freiwillige Selbstverpflichtung hat die Bundesnetzagentur mit dem heutigen Tag als Grundlage einer wirksamen Verfahrensregulierung anerkannt.
"Mit der Anerkennung von Kosten für Lastflusszusagen haben wir für das betroffene Unternehmen Rechtssicherheit geschaffen. Die Festlegung ist aber zugleich auch ein Signal für weitere netzbetreiberübergreifende Zusammenlegungen von Marktgebieten", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die Bedeutung der aktuellen Entscheidung.
"Ich begrüße in diesem Zusammenhang ausdrücklich die öffentlichen Ankündigungen für die H-Gas-Marktgebietskooperation Gaspool (Kooperation zwischen Dong Energy Pipelines, Gasunie Deutschland, Ontras – VNG Gastransport, StatoilHydro Deutschland und Wingas Transport) sowie die Erweiterung des H-Gas-Marktgebiets NetConnect Germany (Kooperation zwischen bayernets, Eni Gastransport Deutschland, E.ON Gastransport, GRTgaz Deutschland und GVS Netz).
Die damit verbundene Verringerung der H-Gas-Marktgebiete von sieben auf drei ist ein unverzichtbarer Baustein für die weitere Förderung des Wettbewerbs auf dem Gasmarkt. Die Bundesnetzagentur wird diesen Prozess auch weiterhin aktiv begleiten und durch die regulatorischen Rahmenbedingungen positiv gestalten", betonte Kurth.
Lastflusszusagen können bei der Zusammenlegung von Marktgebieten notwendig werden, da im Zuge von Marktgebietszusammenlegungen die ursprünglichen Marktgebietsgrenzen zwischen den beteiligten Netzen wegfallen. Hierdurch kann es im Einzelfall zu technischen Problemen bei der Erfüllung der bestehenden Kapazitätsverträge kommen, da die Kapazitäten nunmehr für einen Transport in einem größeren und weiter reichenden Netzgebiet eingesetzt werden können.
Lastflusszusagen, die der Netzbetreiber von Transportkunden einholt, sollen an den engpassgefährdeten Punkten je nach dem aktuellen Befüllungsstand des Netzes eine Steigerung oder Reduzierung der physischen Gasflüsse gewährleisten, um so dauerhaft die Netzstabilität sicherzustellen.
"Lastflusszusagen sichern hinreichende Verbindungskapazitäten zwischen den Teilbereichen des neuen Marktgebiets und verringern Engpässe. Darüber hinaus kann damit vermieden werden, dass sich die Kapazitäten reduzieren, die vor einer Marktgebietskooperation in den Teilbereichen des Marktgebiets bestanden haben. Lastflusszusagen können also für Marktgebietskooperationen im Einzelfall notwendig sein", so Kurth.
Die bayernets GmbH verpflichtet sich zu einer marktorientierten, diskriminierungsfreien und transparenten Beschaffung dieser Lastflusszusagen. Sie wird regelmäßig öffentliche Ausschreibungen vornehmen, an denen sich all diejenigen Anbieter beteiligen können, die entsprechende Zusagen mit Wirkung auf das Netz der bayernets GmbH abgeben können. Fortlaufende Dokumentationspflichten stellen zudem sicher, dass nur solche Lastflusszusagen beschafft werden, die der Engpassbeseitigung im Rahmen der Marktgebietskooperation dienen. (Bundesnetzagentur: ra)
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