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Prüfungsgebühr bei Vertragsauflösung abgemahnt


Unterlassungserklärung von TelDaFax gegenüber der Bundesnetzagentur garantiere Wettbewerb und Verbraucherschutz
Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur: "Prüfungsgebühr ist ein erhebliches Hindernis für den Wettbewerb"

(25.03.09) - Der TelDaFax-Konzern hat in der vergangenen Woche gegenüber der Bundesnetzagentur eine verbindliche Erklärung abgegeben, in der er sich verpflichtet, die Erhebung einer Prüfungsgebühr bei Vertragsauflösung bestehender sowie künftiger Kundenlieferungsverträge im Strom- und Gasbereich zu unterlassen.

Bisher hat TelDaFax von Kunden im Strom- und Gasbereich bei einer Vertragsauflösung eine Prüfungsgebühr in Höhe von zehn Euro erhoben. Da jedoch ein Lieferantenwechsel für den Kunden nach dem Energiewirtschaftsgesetz unentgeltlich zu erfolgen hat, wurde TelDaFax von der Bundesnetzagentur aufgefordert, die Erhebung dieser Prüfungsgebühr bei Vertragsauflösung zu unterlassen und die Zusatzpreisliste, die die Gebühr enthielt, entsprechend anzupassen. Der Konzern hat seinen Internetauftritt bereits modifiziert und die Prüfungsgebühr entfernt.

"Die Erhebung einer solchen Prüfungsgebühr stellt ein erhebliches Hindernis für den Wettbewerb dar, denn schließlich setzt der Lieferantenwechsel eine Kündigung beim bisherigen Lieferanten voraus. Das Einlenken von TelDaFax ist auch im Sinne des Verbraucherschutzes als Erfolg zu bewerten", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. (Bundesnetzagentur: ra)

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