Unterlassungserklärung von TelDaFax gegenüber der Bundesnetzagentur garantiere Wettbewerb und Verbraucherschutz Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur: "Prüfungsgebühr ist ein erhebliches Hindernis für den Wettbewerb"
(25.03.09) - Der TelDaFax-Konzern hat in der vergangenen Woche gegenüber der Bundesnetzagentur eine verbindliche Erklärung abgegeben, in der er sich verpflichtet, die Erhebung einer Prüfungsgebühr bei Vertragsauflösung bestehender sowie künftiger Kundenlieferungsverträge im Strom- und Gasbereich zu unterlassen.
Bisher hat TelDaFax von Kunden im Strom- und Gasbereich bei einer Vertragsauflösung eine Prüfungsgebühr in Höhe von zehn Euro erhoben. Da jedoch ein Lieferantenwechsel für den Kunden nach dem Energiewirtschaftsgesetz unentgeltlich zu erfolgen hat, wurde TelDaFax von der Bundesnetzagentur aufgefordert, die Erhebung dieser Prüfungsgebühr bei Vertragsauflösung zu unterlassen und die Zusatzpreisliste, die die Gebühr enthielt, entsprechend anzupassen. Der Konzern hat seinen Internetauftritt bereits modifiziert und die Prüfungsgebühr entfernt.
"Die Erhebung einer solchen Prüfungsgebühr stellt ein erhebliches Hindernis für den Wettbewerb dar, denn schließlich setzt der Lieferantenwechsel eine Kündigung beim bisherigen Lieferanten voraus. Das Einlenken von TelDaFax ist auch im Sinne des Verbraucherschutzes als Erfolg zu bewerten", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. (Bundesnetzagentur: ra)
Bundesnetzagentur: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.
Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.
Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.
Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.
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