Festlegungsverfahren Strom und Gas
Bundesnetzagentur: Festlegungen für die Bereiche Strom und Gas sollen möglichst wortlaut-und regelungsidentisch gestaltet werden
Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, fordert "mehr Wettbewerb und Innovation bei der Ablesung von Strom- und Gaszählern"
(25.03.09) - Die Bundesnetzagentur wird bundesweit einheitliche Geschäftsprozesse und Standardverträge für Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen im Strom- und Gassektor festlegen. Dazu hat sie jetzt für beide Sektoren jeweils ein Verfahren eröffnet.
"Die Einleitung der Verfahren wurde unumgänglich. Die Dialogbereitschaft der Verbände untereinander, mit denen wir seit letztem Herbst in intensivem Kontakt standen, stieß hier leider an ihre Grenzen. Wir werden alles daran setzen, die Festlegungsverfahren so zeitnah wie möglich zum Abschluss zu bringen, damit der Zeitplan, den die Messzugangsverordnung und das Energiewirtschaftsgesetz vorgeben, ohne größere Übergangsfristen eingehalten werden kann", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, das Verfahren.
Die Festlegungen für die Bereiche Strom und Gas sollen möglichst wortlaut-und regelungsidentisch gestaltet werden, soweit nicht branchenspezifische Besonderheiten im Einzelfall abweichende Regelungen erfordern.
"Wir werden unsere Festlegungskompetenzen auch diesmal so ausüben, dass ein klarer und fairer Rahmen für Innovationen gesetzt wird. Dies ist entscheidend für ein ausgewogenes Spiel der Kräfte im Markt. In Netzwirtschaften kann schließlich nicht das außer Kraft gesetzt werden, was in allen anderen Wirtschaftszweigen selbstverständlich ist. Netzbetreiber als Messstellenbetreiber müssen deshalb im Wettbewerb genauso aktiv sein, genauso gefordert werden wie andere Marktakteure", so Kurth weiter.
Im Rahmen einer Podiumsveranstaltung der Bundesnetzagentur zum Smart Metering in der Strom- und Gaswirtschaft bezeichnete Kurth Investitionen in intelligente Messtechnik als Grundvoraussetzung für Innovation und Effizienz im Energiebereich.
"Wir brauchen technische Innovationen und kreative Anwendungen auch im Zähl- und Messwesen. Stabilität und Versorgungssicherheit im Energiemarkt können nur dann weiterhin gewährleistet werden, wenn die Strom- und Gasnetze in der Lage sind, den immer komplexeren Herausforderungen durch die Windenergie, den Handel und die schwankende Nachfrage standzuhalten. Deshalb unterstützen wir den Umbau der herkömmlichen Netze hin zu zukunftsfähigen Netzen, zu sog. Smart Grids. Gleichzeitig entspricht die derzeitige Erfassung des Energieverbrauchs bei Haushaltskunden in Deutschland nicht dem technischen Entwicklungsstand. Sie ist intransparent und vermag keinen Anreiz für energieeffizientes Handeln zu setzen", erklärte Matthias Kurth.
Mit dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz und der seit Oktober 2008 geltenden Messzugangsverordnung soll in einem Zeitraum von sechs Jahren der möglichst flächendeckende Einsatz intelligenter Zähler erreicht werden – und zwar durch größtmöglichen Wettbewerb mit geringstmöglichen Einschränkungen bei Verbrauchern und Unternehmen in den Grenzen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit.
Die Bundesnetzagentur setzt im Dialog mit den Marktakteuren jetzt den Rahmen für einen solchen marktgetriebenen Prozess. So hat sie heute Leitlinien zu ihrem weiteren Vorgehen im Bereich des Zähl- und Messwesens veröffentlicht. "Der intelligente Zähler ist für uns ein Schlüssel zu einer modernen, effizienten Energieversorgung. Mit unseren Leitlinien möchten wir die Liberalisierung des Zähl- und Messwesens weiter vorantreiben und ein Signal für Innovation und Wettbewerb setzen. Die Leitlinien sollen die Umsetzung des anspruchsvollen Zeitplanes von Gesetz und Verordnung erleichtern und den Marktakteuren Planungssicherheit geben", sagte Matthias Kurth. (Bundesnetzagentur: ra)
Bundesnetzagentur: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>