Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

"Google Street View": Einigung mit Datenschützern


Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk begrüßt Einlenken von Google bei der Diskussion um Street View: "Forderungen nach Wahrung der Persönlichkeitsrechte
Auf Grundlage der Vereinbarung kann Google das Produkt "Street View" demnächst auch in Deutschland verfügbar machen

(18.06.09) - Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk zu dem am Mittwoch vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar mitgeteilten Einlenken von Google im Streit um den neuen Google-Online-Dienst "Street View".

"Es ist sehr erfreulich, dass die von mir in den letzten Tagen und Wochen wiederholten Forderungen nach Wahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gefruchtet haben. Die Darstellung der Straßenzüge mit Gebäuden und Grundstücken darf nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur dergestalt erfolgen, dass keine individuellen Informationen über Personen, wie Gesichter, Kfz-Kennzeichen und Hausnummern, erkennbar sind", sagte Merk und fügte an:

"Zu begrüßen ist daher die Zusage von Google, dass die Daten derjenigen, die bei dem Unternehmen Widerspruch eingelegt haben, im Rahmen einer vom Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung abhängigen Frist nun auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich gemacht werden. Außerdem hat Google eine umfassende Dokumentation des Ablaufs des Widerspruchsverfahrens von der Einlegung bis hin zur Löschung sowie eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit den Rohdaten zugesichert. Damit wurde viel für den Datenschutz erreicht. Die Einhaltung dieser Zusagen wird im weiteren Verlauf zu beobachten sein."

Einwände gegen Aufnahmen und Veröffentlichung der Fotografien können an streetview-deutschland(at)google.com oder postalisch an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, gerichtet werden.

Die "Street View"-Funktion von Google Maps ermöglicht es, 360-Grad-Panoramafotos auf Straßenniveau anzusehen. Mit ihr können Internetnutzer zahlreiche Städte auf der ganzen Welt im Internet bereisen und die öffentlichen Straßen dieser Städte virtuell entlang spazieren. Beispielsweise um Restaurants und Hotels bereits vor Ankunft ausfindig zu machen, Urlaubsorte zu erkunden und vieles mehr.

Die Funktionen und Möglichkeiten von Street View sind auf großes Interesse in der deutschen Öffentlichkeit gestoßen. In die Debatten der vergangenen Wochen und Monaten haben sich immer wieder auch Bedenken in Hinblick auf den Schutz der Privatssphäre von Personen gemischt.

Nähere Informationen zum Thema gibt es im Verbraucherinformationssystem Bayern unter http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/streetview.htm.

Lesen Sie auch:
Datenschutz und "Google Street View"
Joachim Herrmann sieht Google-Street-View kritisch


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen