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Internet-Datenschutz: Kein Gesetzgebungsdefizit


Gezielte Ausforschung geschlossener Internet-Foren durch Personalberater bereits jetzt datenschutzrechtlich unzulässig
Peter Schaar sieht keine Notwendigkeit für ein Internet-Datenschutz-Gesetz

(26.08.09) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, spricht sich in einem Blog-Beitrag im Datenschutzforum gegen ein "Internetdatenschutzgesetz" aus. Er erteilt damit unter anderem der Forderung des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert eine Absage, der in der Neuen Osnabrücker Zeitung für ein Datenschutzgesetz für das Internet plädiert hatte.

Die Diskussion um den Datenschutz im Internet hatte sich hochgeschaukelt, nachdem bekannt wurde, dass auch Personalabteilungen von Unternehmen das Internet nach Informationen über Bewerber durchforsten. Laut einer Umfrage des Verbraucherschutzministeriums nutzen bereits heute 28 Prozent der Unternehmen das Internet unterstützend für ihre Personalwahl.

Für Peter Schaar ist das Ergebnis der Umfrage wenig spektakulär. "Die gezielte Internetsuche nach den Namen potenzieller Mitarbeiter dürfte in Wahrheit noch deutlich verbreiteter sein, als die Umfrage ergeben hat", vermutet Schaar. Wer deswegen gleich ein "Internet-Datenschutz"-Gesetz fordere, liege "jedenfalls neben der Spur". Schar weist ferner darauf hin, dass "eine gezielte Ausforschung geschlossener Internet-Foren (z.B. von Selbsthilfeeinrichtungen bei bestimmten Krankheiten) durch Personalberater bereits jetzt datenschutzrechtlich unzulässig" wäre und die erhobenen Daten nicht verwendet werden dürften. "Außerdem enthält das Telemediengesetz enge Vorgaben für die Anbieter von Internet-Diensten, etwa zum Umgang mit den Nutzungsdaten. Hier besteht also eher ein Umsetzungs- als ein Gesetzgebungsdefizit", sagt Schaar.

Schaar hält es zudem für "albern", die "Eingabe von bestimmten Daten in Suchmaschinen mittels gesetzlicher Verbote unterbinden zu wollen" und bekräftigt, er werde sich nicht für solche Internetsperren einsetzen.

"Gesetzlichen Regelungsbedarf sehe ich eher im Hinblick auf die Verwertung personenbezogener Daten. So wäre es tatsächlich sinnvoll zu verbieten, dass Informationen über die Gesundheit, sexuelle Orientierung oder vergleichbar sensiblen Charakters außerhalb des von den Betroffenen bestimmten Kontextes verwendet werden, auch dann, wenn der Betroffene sie über das Internet zugänglich gemacht hat", sagt Schaar in dem Blog-Beitrag und schließt mit der Forderung: "Wir brauchen also ein modernes Datenschutzrecht, aber kein 'Internet-Datenschutzgesetz'." (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: ra)


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