Forderung nach mehr Transparenz
Bericht der Datenethikkommission stärkt Datenschutz
Wirksame Algorithmenkontrolle: DEK verfolgt einen risikoadaptierten Regulierungsansatz
Im vorgelegten Abschlussbericht betont die Datenethikkommission (DEK) die herausragende Rolle des Datenschutzes im digitalen Zeitalter und gibt eine Reihe zukunftsweisender Handlungsempfehlungen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hofft, dass die Bundesregierung die Ergebnisse des Berichts bei ihrer künftigen Datenpolitik als Leitlinien aufgreift und umsetzt.
Ulrich Kelber, der selbst als Mitglied der DEK an der Erstellung des Berichts mitgewirkt hat, lobt die Ergebnisse der Kommission: "Hier haben Expertinnen und Experten aus ganz unterschiedlichen Disziplinen gemeinsam Antworten zur Lösung der drängenden Herausforderungen im Umgang mit der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft gefunden. Dabei war von Anfang an klar, dass ein starker Datenschutz zwingend ein essentieller Teil dieser Lösungen sein muss. Gerade weil immer wieder Stimmen laut werden, die Datenschutz im digitalen Zeitalter nicht als Notwendigkeit und Chance, sondern als Hemmschuh verstehen, ist dies eine unmissverständliche Botschaft."
Neben der generellen Betonung der Wichtigkeit datenschutzrechtlicher Grundprinzipien sticht aus Sicht des BfDI vor allem die Forderung nach mehr Transparenz – unter anderem in Zusammenhang mit Profilbildungen und Verbraucherendgeräten – aus den insgesamt 75 Handlungsempfehlungen der DEK hervor. So sollten nach Ansicht der DEK beispielsweise Endgeräte datenschutzbezogene Piktogramme erhalten, um Verbraucherinnen und Verbraucher informierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen. Bei jeder Art von Profilbildung sollten betroffene Personen zudem aussagekräftige Informationen über den eingesetzten Algorithmus erhalten.
Eine weitere hervorzuhebende Forderung ist die nach einer wirksamen Algorithmenkontrolle. Hier verfolgt die DEK einen risikoadaptierten Regulierungsansatz. Je größer das Schädigungspotenzial ist, umso mehr Anforderungen sind an den Einsatz des Algorithmus zu stellen und umso mehr Kontrollmöglichkeiten müssten vorgesehen werden. Dies reiche von Anwendungen ohne oder mit geringem Schädigungspotential, bei denen es weder spezielle Qualitätsanforderungen noch besondere Kontrollmechanismen bedürfe, bis hin zu Anwendungen mit unvertretbarem Schädigungspotential, die komplett oder zumindest teilweise verboten werden müssten.
Die DEK wurde am 18. Juli 2018 von der Bundesregierung eingesetzt, um sich mit den Leitfragen zu den Themenkomplexen Algorithmische Prognose- und Entscheidungsprozesse, Künstliche Intelligenz und Daten auseinanderzusetzen. Neben Vertretern aus Wissenschaft, Politik, Industrie sind unter ihren Mitgliedern auch Daten- und Verbraucherschützer. (BfDI: ra)
eingetragen: 15.11.19
Newsletterlauf: 14.01.20
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