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Cookies auf den Endgeräten


EuGH stärkt die datenschutzrechtliche Einwilligung im Internet
Grundlage für das Setzen von Cookies



Mit Urteil vom 01.10.2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut die große Bedeutung der datenschutzrechtlichen Einwilligung im Internet bekräftigt. Demnach genügen vom Nutzer unveränderte, vorbelegte Auswahlfelder nicht den Anforderungen an eine wirksame Einwilligung. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, begrüßt die Entscheidung des Gerichts: Der EuGH hat erneut die Wichtigkeit der freien und informierten datenschutzrechtlichen Einwilligung hervorgehoben. Diese Botschaft ist gerade in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung, in der es mitunter immer schwieriger wird die eigenen Daten zu kontrollieren, ein wichtiges Zeichen. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber dies bei der anstehenden Novellierung des Telemediengesetzes berücksichtigt.

Eine entsprechend rechtsklare Regelung ist insbesondere im Zusammenhang mit der Verwendung von sogenannten Cookie-Bannern mehr als überfällig. Diese können nach dem heutigen Urteil grundsätzlich nicht mehr als rechtskonforme Grundlage für das Setzen von Cookies herangezogen werden.

Gegenstand der Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts war die Frage, unter welchen Voraussetzungen Internetanbieter Cookies auf den Endgeräten ihrer Nutzer platzieren können. In diesem Zusammenhang stellte der EuGH fest, dass eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung in diesem Kontext auch im Internet ein aktives Verhalten des Betroffenen voraussetzt. Dieses müsse sich zudem konkret auf die Einwilligung beziehen. Nicht ausreichend sei hingegen die Bestätigung eines vorausgewählten Ankreuzkästchens durch Anklicken einer anderweitigen Schaltfläche, etwa zur Teilnahme an einem Gewinnspiel.

Cookies sind kleine Textdateien, die von vielen Webseiten auf Computern oder anderen Geräten beim Surfen im Internet abgelegt werden. Sie können Informationen beinhalten, die für das Navigieren im Netz erforderlich sind, aber ebenso dafür verwendet werden, um das Nutzungsverhalten einzelner Personen nachzuverfolgen und darauf basierende Profile zu erstellen. (BfDI: ra)

eingetragen: 06.10.19
Newsletterlauf: 18.11.19


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