Warnung vor "internetbasierten Gesundheitsakten"
Web-Gesundheitsakten dürfen nicht mit der elektronischen Patientenakte verwechselt werden: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnt vor "internetbasierten Gesundheitsakten"
Gesundheitsdaten werden bei uns besonders geschützt: Selbst Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten bei Ärzten nicht beschlagnahmen
(22.07.08) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, weist auf Risiken von Internet-Gesundheitsakten hin, die von verschiedenen kommerziellen ausländischen Anbietern angeboten werden. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis diese Angebote auch in Deutschland verfügbar sind.
Schaar sagte: Gesundheitsdaten werden bei uns besonders geschützt. Ihre Verwendung ist gesetzlich strikt geregelt. Jede Nutzung für andere Zwecke ist ausgeschlossen. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Selbst Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten bei Ärzten nicht beschlagnahmen. Weltweit gibt es einen derartigen Schutz aber nicht.
Wenn Unternehmen damit argumentieren, die Web-Patientenakte sei für Ärzte jederzeit verfügbar, z.B. um bei einem Unfall zeit- und ortsunabhängig auf die erforderlichen medizinischen Daten zugreifen zu können, stellt sich die Frage, wie ein Missbrauch wirksam ausgeschlossen werden kann.
Die Web-Gesundheitsakten dürfen nicht mit der elektronischen Patientenakte verwechselt werden, die mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ermöglicht werden soll und den strikten Vorgaben des deutschen Rechts unterliegen wird.
Der Zugriff wird dabei nur möglich sein, wenn der Patient seine eGK vorlegt und mit seinem Geheimcode freischaltet, und zugleich der elektronische Heilberufsausweis aktiviert wird. Bis diese Planungen umgesetzt sind, dürfte aber noch einige Zeit vergehen. (BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.
-
Digitale Aufsicht im Praxistest
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.
-
BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone
Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.
-
Auslegung der Digitalrechtsakte
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.
-
Pilotprojekt KI-Reallabor
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.