Reisende unter Generalverdacht
Bundesdatenschutzbeauftragte sieht Überwachungsmaßnahmen, die für Reisende oft nicht sichtbar sind, sehr kritisch
Beweis fehle, dass sie langfristige Speicherung von Passagierdaten ein effektives Instrument zur Verhinderung und Aufklärung terroristischer Taten ist
(24.03.11) - Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI) äußert sich zu Kontrolltechniken und Kontrollprozessen, den sich Reisende heute bei Überschreitung von Ländergrenzen ausgesetzt sehen.
"Der Fremde gilt in vielen Gesellschaften von jeher als verdächtig. Immer wieder berichten Zeitungen von zugereisten Kriminellen, die aus anderen Ländern stammen. Und Terroristen vermutet man insbesondere unter denjenigen, die aus dem Ausland kommen. Insofern ist es nur konsequent, wenn man Reisende kontrolliert.
In viele Länder darf nur derjenige einreisen, der vorab um eine besondere Genehmigung nachgesucht hat und über ein gültiges Visum oder eine elektronische Einreiseerlaubnis verfügt, wie sie etwa bei Reisen aus Europa in die USA verlangt wird."
Artikel auf www.bfdi.bund.de
(BfDI: ra)
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