Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Datenschutz und Anti-Terror-Gesetze


Peter Schaar: "Anti-Terror-Gesetze – Verlängerung ohne Nachhaltigkeit"
Der Bundesdatenschützer kritisiert," dass die Bundesregierung die Befugnisse der Nachrichtendienste sogar noch erweitern will"


(29.08.11) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar äußert zum Kabinettsbeschluss vom 17. August 2011 über die Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes kritisch.

"Schon zum zweiten Mal nach dem 11. September 2001 sollen die seinerzeit unter Zeitdruck erlassenen Anti-Terror-Gesetze ohne gründliche, unabhängige Überprüfung verlängert werden. Der Gesetzentwurf spricht zwar davon, dass er die Ergebnisse einer Evaluierung umsetzen will, aber bisher hat die Bundesregierung nicht einmal den gesetzlich geforderten Evaluierungsbericht vorgelegt.

Die nun angekündigte Regierungskommission, die bis zum Ende der Legislaturperiode die Anti-Terror-Maßnahmen untersuchen soll, kompensiert diesen Mangel nicht. Umso kritischer sehe ich es, dass die Bundesregierung die Befugnisse der Nachrichtendienste sogar noch erweitern will. So soll der Bundesverfassungsschutz in Zukunft nicht nur an die Fluggesellschaften selbst herantreten dürfen, sondern die Daten auch bei Betreibern von Buchungssystemen (etwa Amadeus) abfragen dürfen. Zusätzlich soll der Bundesverfassungsschutz die Befugnis erhalten, Kontenstammdaten aus einem zentralen System abzufragen.

Dem gegenüber sind die wenigen Befugnisse, auf die verzichtet werden soll, in der Vergangenheit kaum oder gar nicht genutzt worden. Ich erwarte vom Deutschen Bundestag, dass er die Vorlage der Bundesregierung gründlich prüft und über die Maßnahmen erst entscheidet, wenn eine belastbare unabhängige Evaluierung vorliegt."
(BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen