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Rote Linien zur EU-Datenschutzgrundverordnung


In Ableitung von Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta können personenbezogene Daten nur unter Beibehaltung eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt verarbeitet werden
Die Vorgaben müssten aber auch für kleine und mittlere Unternehmen klar und verständlich anwendbar sein

(10.09.15) - Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. und weitere Institutionen haben in der neuesten Ausgabe der Datenschutznachrichten (DANA) 03/2015 ihre Position zum Thema "Rote Linien zur EU-DSGVO" zusammengefasst. Der europäische Gesetzgeber muss bei der geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung einerseits den Schutz der natürlichen Person bei der Verarbeitung personenbezogener Daten garantieren, auf der anderen Seite eine anwendbare Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Betrieben schaffen, fordert der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V.

In Ableitung von Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta können personenbezogene Daten nur unter Beibehaltung eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt verarbeitet werden. Die Vorgaben müssten aber auch für kleine und mittlere Unternehmen klar und verständlich anwendbar sein.

Eine Lösung sieht der BvD in dem in Deutschland erfolgreich etablierten Zwei-Säulen-Modell aus staatlichen und betrieblichen/behördlichen Datenschutzbeauftragten. Deren Know-how hilft Unternehmen und Behörden ihre speziellen Prozesse wirtschaftlich datenschutzkonform zu gestalten – eine Aufgabe, die behördliche Kontrollen keinesfalls in gleicher Effizienz und Wirtschaftlichkeit erfüllen können, warnt der BvD. (BvD: ra)


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

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    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

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