BaFin-Maßnahmen bei Greensill Bank


Nachfragen zu den Vorkommnissen bei der Bremer Greensill Bank AG
Nach Angaben der BaFin habe das Moratorium angeordnet werden müssen, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern



Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Greensill Bank AG (GB AG) bis zur angeordneten Schließung beaufsichtigte, beschreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28637) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27479). Demnach hat die BaFin im Januar 2020 nach Presseberichten die Aufsicht über die GB AG intensiviert. Im Juli 2020 habe sie eine interne "Task Force" zur Vorbereitung von aufsichtlichen Maßnahmen gegenüber der Greensill Bank AG eingerichtet. Diese habe im September 2020 eine forensische Sonderprüfung angeordnet.

Vorbemerkung der Fragesteller
Am 3. März 2021 gab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekannt, sie habe gegenüber der Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem habe sie angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und untersagte es ihr, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Greensill Bank AG bestimmt sind (Moratorium).
Die Maßnahmen der BaFin seien sofort vollziehbar.

Nach Angaben der BaFin habe das Moratorium angeordnet werden müssen, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern. Die Greensill Bank AG habe keine systemische Relevanz. Die Bilanzsumme des in Bremen ansässigen Instituts belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2020 auf rund 4,5 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Die Bilanzsumme der Wirecard AG soll im Jahr 2018 5,9 Mrd. Euro betragen haben.

Die Greensill Bank AG versteht sich als Refinanzierer für die Greensill-Gruppe sowie Investor in von der britischen Schwestergesellschaft Greensill Capital (UK) Ltd. entwickelten Working-Capital-Solutions-Produkte. Die Greensill-Gruppe ist schwerpunktmäßig ein global agierender Anbieter von kurzfristigen Finanzierungslösungen zur Lieferkettenfinanzierung von Industrieunternehmen. Muttergesellschaft der Greensill Bank AG ist die australische Greensill Capital Pty Ltd. Die Bremer Greensill Bank AG steht unter der direkten Aufsicht der BaFin.

Die BaFin habe in einer forensischen Sonderprüfung festgestellt, dass die Greensill Bank AG nicht in der Lage ist, den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen, die sie von der GFG Alliance Group angekauft hat. Die BaFin habe daher bereits umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität und zur Risikobegrenzung der Greensill Bank AG erlassen und einen Sonderbeauftragten bei der Bank eingesetzt.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 26.06.21
Newsletterlauf: 14.09.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen