Angebliche Herstellung von Streubomben


Bundesinnenministerium wird Körperscanner testen - Vertragspartner und Hersteller geben verbindliche Erklärung ab
Der beabsichtigte Feldtest mit den Körperscannern am Flughafen Hamburg wird planmäßig erfolgen


(02.09.10) - Vor dem Hintergrund der Berichte über die angebliche Herstellung von Streubomben durch das Unternehmen L3 Communications, dem Hersteller der Körperscanner, die im Rahmen des sogenannten Feldtests auf dem Hamburger Flughafen zum Einsatz kommen sollen, hat das Bundesinnenministerium die von seinem Vertragspartner EAS Envimet Analytical Systems aus Brunn in Österreich sowie vom Hersteller L3 Communications geforderte verbindliche Erklärung zu den erhobenen Vorwürfen erhalten.

Der Vertragspartner EAS Envimet Analytical Systems hat schriftlich erklärt, "dass sie selbst keine Streumunition gemäß den Begriffsbestimmungen des Übereinkommens über Streumunition entwickelt, herstellt oder damit handelt. Dies gilt auch für mit ihr verbundene Unternehmen, für Zulieferer oder sonstige von ihr bei der Auftragsabwicklung beteiligte natürliche oder juristische Personen".

Das Unternehmen L-3 Communications hat erklärt, "dass L-3 Communications Corporation Streumunition gemäß der Osloer Konvention über Streumunition weder entwickelt, erzeugt, produziert oder handelt".

Das Bundesinnenministerium sieht wegen dieser verbindlich abgegebenen Erklärungen keinen Grund von dem Vertrag zurückzutreten. Der beabsichtigte Feldtest mit den Körperscannern am Flughafen Hamburg wird planmäßig erfolgen. (Bundesinnenministerium: ra)



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen