Rolle des Koordinators für digitale Diienste
Aussagen der Bundesregierung zu Plänen über sogenannte vertrauenswürdige Hinweisgeber im Sinne der EU-Verordnung 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste/Digital Services Act) und zum Bundesverband RIAS
Vor dem Hintergrund der offenen Unterstützung durch die Bundesregierung für den Verein "Bundesverband RIAS" und der Tatsache, dass die Bundesregierung den Verein bereits mit mindestens 1.915.968,70 Euro aus Steuergeld finanziert hat, erwarten die Fragesteller eine Stellungnahme von der Bundesregierung
Die Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber obliegt nach Artikel 22 des Digital Services Act ausschließlich dem Koordinator für digitale Dienste. Das antwortet die Bundesregierung (20/7879) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/7713). Darin hatten sich die Abgeordneten erkundigt, ob Kriterien für die Auswahl solcher Hinweisgeber im Sinne des Artikels 22 Absatz 2 des geplanten Gesetzes über digitale Dienste entwickelt wurden.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass sie selbst keine Kriterien entwickelt habe. Die Kriterien für "die Zuerkennung und den Widerruf des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber" seien in Artikel 22 des DSA abschließend aufgeführt, schreibt sie.
Der Gesetzentwurf für die nationale Umsetzung befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung, heißt es in der Antwort weiter. Er enthalte alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Koordinierungsstelle, welche die Bundesregierung für erforderlich halte. Hinweise über die Arbeit der vertrauenswürdigen Hinweisgeber könnten sowohl an die Anbieter von Online-Plattformen als auch an den nationalen Koordinator für digitale Dienste gegeben werden. 8Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 05.08.23
Newsletterlauf: 13.10.23
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.