Finanzanlagen sollen nachhaltiger werden
Compliance im Finanzwesen: Bei einigen Sondervermögen des Bundes wird geprüft, wie Nachhaltigkeit als Kriterium bei der Anlage explizit berücksichtigt werden könne
Empfehlungen für oder gegen Investitionen in Branchen oder einzelne Unternehmen will die Regierung nicht abgeben
Die Deutsche Bundesregierung unterstützt den Aktionsplan der EU für nachhaltige Finanzanlagen. In ihrer Antwort (19/2019) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1487) bezeichnet sie den Aktionsplan als "sehr ambitioniert hinsichtlich Inhalt, Umfang und Zeitplan". Bisher gebe es keine einheitliche, zentrale festgelegte und "klare" Definition für nachhaltige Finanzen im Finanzsystem. Das wolle die EU-Kommission jetzt ändern.
Bei einigen Sondervermögen des Bundes werde geprüft, wie Nachhaltigkeit als Kriterium bei der Anlage explizit berücksichtigt werden könne. Der Vorstand der Stiftung "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" sei gehalten, ESG-Kriterien (Environmental Social Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) in die Anlagestrategie zu integrieren. Der Entsorgungsfonds habe zudem entschieden, keine Investitionen in Kernkraft-Unternehmen vorzunehmen. Die KfW-Bankengruppe habe aufgrund von Vorgaben der Bundesregierung seit Ende 2014 keinen Kohlekraftwerksbau mehr finanziert.
Empfehlungen für oder gegen Investitionen in Branchen oder einzelne Unternehmen will die Regierung nicht abgeben. Auch will die Regierung keine Kriterien für "nachhaltige Finanzen" erstellen, die eine schematische Auflistung von Anlagen und Investitionen ermöglichen würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.05.18
Newsletterlauf: 05.06.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).