Finanzanlagen sollen nachhaltiger werden


Compliance im Finanzwesen: Bei einigen Sondervermögen des Bundes wird geprüft, wie Nachhaltigkeit als Kriterium bei der Anlage explizit berücksichtigt werden könne
Empfehlungen für oder gegen Investitionen in Branchen oder einzelne Unternehmen will die Regierung nicht abgeben



Die Deutsche Bundesregierung unterstützt den Aktionsplan der EU für nachhaltige Finanzanlagen. In ihrer Antwort (19/2019) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1487) bezeichnet sie den Aktionsplan als "sehr ambitioniert hinsichtlich Inhalt, Umfang und Zeitplan". Bisher gebe es keine einheitliche, zentrale festgelegte und "klare" Definition für nachhaltige Finanzen im Finanzsystem. Das wolle die EU-Kommission jetzt ändern.

Bei einigen Sondervermögen des Bundes werde geprüft, wie Nachhaltigkeit als Kriterium bei der Anlage explizit berücksichtigt werden könne. Der Vorstand der Stiftung "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" sei gehalten, ESG-Kriterien (Environmental Social Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) in die Anlagestrategie zu integrieren. Der Entsorgungsfonds habe zudem entschieden, keine Investitionen in Kernkraft-Unternehmen vorzunehmen. Die KfW-Bankengruppe habe aufgrund von Vorgaben der Bundesregierung seit Ende 2014 keinen Kohlekraftwerksbau mehr finanziert.

Empfehlungen für oder gegen Investitionen in Branchen oder einzelne Unternehmen will die Regierung nicht abgeben. Auch will die Regierung keine Kriterien für "nachhaltige Finanzen" erstellen, die eine schematische Auflistung von Anlagen und Investitionen ermöglichen würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 18.05.18
Newsletterlauf: 05.06.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen