Finanzanlagen sollen nachhaltiger werden
Compliance im Finanzwesen: Bei einigen Sondervermögen des Bundes wird geprüft, wie Nachhaltigkeit als Kriterium bei der Anlage explizit berücksichtigt werden könne
Empfehlungen für oder gegen Investitionen in Branchen oder einzelne Unternehmen will die Regierung nicht abgeben
Die Deutsche Bundesregierung unterstützt den Aktionsplan der EU für nachhaltige Finanzanlagen. In ihrer Antwort (19/2019) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1487) bezeichnet sie den Aktionsplan als "sehr ambitioniert hinsichtlich Inhalt, Umfang und Zeitplan". Bisher gebe es keine einheitliche, zentrale festgelegte und "klare" Definition für nachhaltige Finanzen im Finanzsystem. Das wolle die EU-Kommission jetzt ändern.
Bei einigen Sondervermögen des Bundes werde geprüft, wie Nachhaltigkeit als Kriterium bei der Anlage explizit berücksichtigt werden könne. Der Vorstand der Stiftung "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" sei gehalten, ESG-Kriterien (Environmental Social Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) in die Anlagestrategie zu integrieren. Der Entsorgungsfonds habe zudem entschieden, keine Investitionen in Kernkraft-Unternehmen vorzunehmen. Die KfW-Bankengruppe habe aufgrund von Vorgaben der Bundesregierung seit Ende 2014 keinen Kohlekraftwerksbau mehr finanziert.
Empfehlungen für oder gegen Investitionen in Branchen oder einzelne Unternehmen will die Regierung nicht abgeben. Auch will die Regierung keine Kriterien für "nachhaltige Finanzen" erstellen, die eine schematische Auflistung von Anlagen und Investitionen ermöglichen würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.05.18
Newsletterlauf: 05.06.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.