Finanzanlagen sollen nachhaltiger werden
Compliance im Finanzwesen: Bei einigen Sondervermögen des Bundes wird geprüft, wie Nachhaltigkeit als Kriterium bei der Anlage explizit berücksichtigt werden könne
Empfehlungen für oder gegen Investitionen in Branchen oder einzelne Unternehmen will die Regierung nicht abgeben
Die Deutsche Bundesregierung unterstützt den Aktionsplan der EU für nachhaltige Finanzanlagen. In ihrer Antwort (19/2019) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1487) bezeichnet sie den Aktionsplan als "sehr ambitioniert hinsichtlich Inhalt, Umfang und Zeitplan". Bisher gebe es keine einheitliche, zentrale festgelegte und "klare" Definition für nachhaltige Finanzen im Finanzsystem. Das wolle die EU-Kommission jetzt ändern.
Bei einigen Sondervermögen des Bundes werde geprüft, wie Nachhaltigkeit als Kriterium bei der Anlage explizit berücksichtigt werden könne. Der Vorstand der Stiftung "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" sei gehalten, ESG-Kriterien (Environmental Social Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) in die Anlagestrategie zu integrieren. Der Entsorgungsfonds habe zudem entschieden, keine Investitionen in Kernkraft-Unternehmen vorzunehmen. Die KfW-Bankengruppe habe aufgrund von Vorgaben der Bundesregierung seit Ende 2014 keinen Kohlekraftwerksbau mehr finanziert.
Empfehlungen für oder gegen Investitionen in Branchen oder einzelne Unternehmen will die Regierung nicht abgeben. Auch will die Regierung keine Kriterien für "nachhaltige Finanzen" erstellen, die eine schematische Auflistung von Anlagen und Investitionen ermöglichen würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.05.18
Newsletterlauf: 05.06.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.