Förderung von Künstlicher Intelligenz


Künstliche Intelligenz – Rahmenbedingungen der technologischen Disruption für den gesellschaftlichen Alltag
Daten-Ethikkommission soll Regierung und Parlament innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, KI und digitalen Innovationen vorschlagen




Die Deutsche Bundesregierung ist entschlossen, sowohl Forschung und Entwicklung als auch die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Deutschland und Europa auf ein weltweit führendes Niveau zu bringen. Sie sieht sich in der Pflicht, eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Nutzung von KI in Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Wirtschaft, Staat und der Zivilgesellschaft voranzubringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3714) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/3225). Dies geschehe auf der Grundlage europäischer Werte wie der Unantastbarkeit der Menschenwürde, der Achtung der Privatsphäre und des Gleichheitsgrundsatzes.

Die Bundesregierung hat am 18. Juli 2018 Eckpunkte zu einer Strategie zur Förderung von KI verabschiedet, um diesen Prozess im Interesse der Bundesrepublik zu gestalten. Auch teilt die Bundesregierung die Einschätzung der 600 europäischen KI-Forscher, dass Europa mehr Anstrengungen bei KI-Forschung und -Entwicklung betreiben müsse, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Ob die Gründung einer europäischen KI-Forschungsgemeinschaft hierzu einen substantiellen Beitrag leisten könne, werde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) in Expertenanhörungen zu klären sein.

Die Bundesregierung habe zudem eine Daten-Ethikkommission eingesetzt, die Regierung und Parlament innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, KI und digitalen Innovationen vorschlagen soll.

Mit den Eckpunkten für eine KI-Strategie der Bundesregierung werde ein Handlungsrahmen gesetzt und eine Reihe von Einzelmaßnahmen und Prozessen angestoßen, um dem Anspruch gerecht zu werden, die KI-Nutzung in Deutschland und Europa zum Wohle der Bürger aktiv zu gestalten. Im Rahmen der Ausgestaltung und Umsetzung der Strategie würden viele der in der Kleinen Anfrage der FDP angesprochenen Aspekte und Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche KI-Nutzung adressiert werden. Nach Meinung der FDP soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass bereits bei der Entwicklung und Transferleistung die Aspekte Fairness, Datenschutzrecht, Transparenz sowie die rechtliche und gesellschaftliche Verantwortlichkeit berücksichtigt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 27.08.18
Newsletterlauf: 08.10.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen