EU-Urheberrechtsreform


Risiko EU-Urheberrechtsreform: Einschränkung der Persönlichkeitsrechte
Großer Unmut und Rechtsunsicherheit bei den Rechtsanwendern



Die Deutsche Bundesregierung unterstützt das Ziel, die Reform des europäischen Urheberrechts voranzutreiben, und bringt sich konstruktiv in die derzeitigen Trilog-Beratungen in Brüssel über den Vorschlag für eine EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ein. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort (19/6070) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5691). Ziel sei eine Lösung, mit der die Interessen aller Beteiligten in einen gerechten Ausgleich gebracht werden.

Zu den komplexen Fragen des Urheberrechts in der digitalisierten Plattform-Ökonomie zählen der Antwort zufolge ein unionsweites Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Artikel 11) sowie die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Interessen von Rechteinhabern gegenüber bestimmten Plattformen gestärkt werden, die mit Gewinnerzielungsabsicht die Darstellung der hochgeladenen Inhalte optimieren und strukturieren (Artikel 13).

Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung setze sich dafür ein, dass die Richtlinie einen wirksamen Beschwerdemechanismus für die Nutzer von qualifizierten Upload-Plattformen vorsieht, bei dem eine neutrale Stelle über die Rechtmäßigkeit der von den Dienstleistern ergriffenen Maßnahmen entscheidet. Nach Ansicht der Fragesteller sind bei zwei wichtigen Bestandteilen des Richtlinienvorschlags - nämlich Artikel 11 und Artikel 13 - großer Unmut und Rechtsunsicherheit bei den Rechtsanwendern entstanden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 11.02.19


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