EU-Urheberrechtsreform


Risiko EU-Urheberrechtsreform: Einschränkung der Persönlichkeitsrechte
Großer Unmut und Rechtsunsicherheit bei den Rechtsanwendern



Die Deutsche Bundesregierung unterstützt das Ziel, die Reform des europäischen Urheberrechts voranzutreiben, und bringt sich konstruktiv in die derzeitigen Trilog-Beratungen in Brüssel über den Vorschlag für eine EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ein. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort (19/6070) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5691). Ziel sei eine Lösung, mit der die Interessen aller Beteiligten in einen gerechten Ausgleich gebracht werden.

Zu den komplexen Fragen des Urheberrechts in der digitalisierten Plattform-Ökonomie zählen der Antwort zufolge ein unionsweites Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Artikel 11) sowie die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Interessen von Rechteinhabern gegenüber bestimmten Plattformen gestärkt werden, die mit Gewinnerzielungsabsicht die Darstellung der hochgeladenen Inhalte optimieren und strukturieren (Artikel 13).

Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung setze sich dafür ein, dass die Richtlinie einen wirksamen Beschwerdemechanismus für die Nutzer von qualifizierten Upload-Plattformen vorsieht, bei dem eine neutrale Stelle über die Rechtmäßigkeit der von den Dienstleistern ergriffenen Maßnahmen entscheidet. Nach Ansicht der Fragesteller sind bei zwei wichtigen Bestandteilen des Richtlinienvorschlags - nämlich Artikel 11 und Artikel 13 - großer Unmut und Rechtsunsicherheit bei den Rechtsanwendern entstanden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 11.02.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

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    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

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    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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