Anhalten "nicht kooperativer" Autos


Polizeiliche Nutzung und der möglichen Wechselwirkung auf technische Geräte von Hochfrequenztechnik
Den Fragestellern zufolge unterstützt die Europäische Union Forschungen zu Möglichkeiten des Anhaltens von "nicht kooperativen Fahrzeugen"

(01.04.14) - Die Entwicklung technischer Anwendungen zum Anhalten von "nicht kooperativen Fahrzeugen" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/706) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/542). Wie die Bundesregierung darin ausführt, gibt es grundsätzlich ein Interesse für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung, entsprechende Systeme unter Beachtung der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu entwickeln.

Den Fragestellern zufolge unterstützt die Europäische Union Forschungen zu Möglichkeiten des Anhaltens von "nicht kooperativen Fahrzeugen". Das Projekt trage den Titel "Safe control of non cooperative vehicles through electromagnetic means" (Savelec) und wolle "bis zum Jahr 2015 Anwendungen entwickeln, um mit künstlich erzeugten elektromagnetischen Impulsen (EMP) oder Mikrowellen (HPM) die in der Nähe befindliche Elektronik von Fahrzeugen oder Schiffen zu blockieren oder sogar zu zerstören".

Laut Bundesregierung wird das Projekt Savelec im Rahmen der Sicherheitsforschung des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms gefördert. Das Projekt beschäftige sich mit der sicheren Kontrolle nicht kooperativer Fahrzeuge durch elektromagnetischen Einfluss auf die Fahrzeugtechnik, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Darin verweist sie zugleich darauf, dass weitere Informationen zu Savelec in der Projektdatenbank der Europäischen Kommission (Cordis) enthalten seien.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, befasst sich das Bundeskriminalamt (BKA) auch mit der polizeilichen Nutzung und der möglichen Wechselwirkung auf technische Geräte von Hochfrequenztechnik. Im Jahr 2006 sei bei der Firma Diehl BGT Defence ein Gerät zum Stoppen von Fahrzeugen in Augenschein genommen worden. Eine praktische Erprobung im BKA sei nicht erfolgt.

Die Wehrtechnische Dienststelle für Informationstechnologie und Elektronik des Bundesverteidigungsministeriums ist der Bundesregierung zufolge "im Rahmen von Forschung und Technologie mit dem Anhalten von (nicht kooperativen) Fahrzeugen durch hochenergetische Mikrowellen (HPM) befasst". In den laufenden Untersuchungen würden unterschiedliche komplexe Systeme mit HPM bestrahlt. In diesem Rahmen seien auch Untersuchungen mit Impulsen aus verschiedenen HPM-Quellen auf stehende Fahrzeuge durchgeführt worden. Im Fokus standen laut Antwort insbesondere die Auswirkungen auf Fahrzeugsteuergeräte, Energieversorgungen und Kommunikationsmittel. In diesem Technologiebereich bestünden Kontakte zur Firma Diehl BGT Defence. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen