Betrug bei der Umsatzsteuer
Steuerbetrug durch Umsatzsteuer-Karusselle
Auf Fragen nach der Bekämpfung dieser Betrugsformen und der Regulierung antwortet die Regierung, Bund und Länder würden bereits seit Jahren intensiv und erfolgreich beim Kampf gegen diese Form der Steuerhinterziehung zusammenarbeiten
Für Betrügereien bei der Umsatzsteuer mittels sogenannter Umsatzsteuerkarusselle kann grundsätzlich jedes Produkt beziehungsweise jede Ware genutzt werden. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11067) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10449) weiter mitteilt, würden erfahrungsgemäß allerdings vorzugsweise kleine und hochpreisige Waren genutzt. Dies geschehe unter dem Gesichtspunkt, dass man in kurzer Zeit den höchstmöglichen Nutzen aus einem Umsatzsteuerkarussell ziehen wolle.
Auf Fragen nach der Bekämpfung dieser Betrugsformen und der Regulierung antwortet die Regierung, Bund und Länder würden bereits seit Jahren intensiv und erfolgreich beim Kampf gegen diese Form der Steuerhinterziehung zusammenarbeiten und hätten eine Vielzahl von Maßnahmen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt.
In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatte die Fraktion Die Linke erklärt, allein in Deutschland würden die Steuerzahlerrinnen und Steuerzahler durch Umsatzsteuerkarusselle mutmaßlich um einen zweistelligen Milliardenbetrag pro Jahr geprellt .
Vorbemerkung der Fragesteller
Das europäische Journalismusprojekt "Grand Theft Europe" unter Leitung des Recherchezentrums Correctiv berichtete Anfang Mai 2019, dass die europäischen Staaten durch organisierten Betrug nach Schätzung der EU-Kommission jährlich 50 Mrd. Euro verlieren. Dieser Betrug durch sogenannte Umsatzsteuer-Karusselle stellt dabei keine neuartige Masche dar. Auch weil bisherige Eindämmungsversuche nicht griffen, ist das wahre Ausmaß des Karussellbetrugs nach Ansicht der Fragesteller erschreckend. Allein in Deutschland werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler damit mutmaßlich um einen zweistelligen Milliardenbetrag pro Jahr geprellt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 16.07.19
Newsletterlauf: 05.09.19
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