Zinsberechnung wird untersucht


Falsch berechnete Spar- und Dispozinsen bei Banken und Sparkassen
Für die Erkennung systematischen Fehlverhaltens ist aus Sicht der Bundesregierung weniger die Anzahl von Beschwerden maßgeblich, sondern vielmehr die aus der Auswertung der Beschwerden gewonnenen Erkenntnisse



Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersucht weiter, ob es zu unrichtigen Sollzinsberechnungen bei Krediten sowie zu fehlerhaften Zinsberechnungen bei Prämiensparverträgen gekommen sein könnte. Diese Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen, erläutert die Bundesregierung in der Antwort (19/14485) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13413).

Wie aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervorgeht, gibt es nur verhältnismäßig wenige Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Thema Zinsen im Kreditgeschäft. 2018 seien es 54 Beschwerden gewesen, von denen fünf begründet gewesen sein.

Für die Erkennung systematischen Fehlverhaltens ist aus Sicht der Bundesregierung weniger die Anzahl von Beschwerden maßgeblich, sondern vielmehr die aus der Auswertung der Beschwerden gewonnenen Erkenntnisse. Diese Erkenntnisse bilden insbesondere einen wichtigen Baustein für die Aufsichtstätigkeit der BaFin im Bereich des kollektiven Verbraucherschutzes. Über diese Erkenntnisse hinaus fließen hier aber u. a. auch die Ergebnisse von Trendanalysen, Hinweise des Finanzmarkt-Wächters sowie Erkenntnisse aus der Auswertung von Gerichtsurteilen oder Medienberichten ein. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 14.11.19
Newsletterlauf: 10.01.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen