Produkthaftung im Online-Handel


Produkthaftung und Marktüberwachung im internationalen Online-Handel
Welche Strafen drohen nach Kenntnis der Bundesregierung den Anbietern von Waren auf Online-Handelsplattformen mit Sitz im außereuropäischen Ausland nach aktuellem Stand?



Die Deutsche Bundesregierung informiert über die Haftung außereuropäischer Anbieter im Online-Handel, bei Verstößen gegen die europäischen Produktsicherheitsstandards. In ihrer Antwort (19/11444) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10948) sind außerdem die Meldungen der deutschen Marktüberwachungsbehörden zu gefährlichen Produkten aufgeführt. Im Jahr 2018 seien der EU-Kommission etwa 383 Fälle übermittelt worden, Angaben zu den betroffenen Stückzahlen einzelner Produkte oder Unfällen können allerdings nur sehr eingeschränkt gemacht werden.

Derzeit werde nach Angaben der Bundesregierung geprüft, ob nationale Gesetze im Rahmen der neuen europäischen Marktüberwachungsverordnung geändert werden müssen. Im Rahmen dieser Verordnung seien auch Fullfilment-Center, sofern kein anderer Wirtschaftsakteur vorhanden ist, in der Pflicht die Produkte entsprechend den europäischen Binnenmarktvorschriften zu gestalten. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.08.19
Newsletterlauf: 15.10.19


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Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

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