Verfahren wegen Informationsansprüchen


Abwehr von Informationsansprüchen und damit verbundene Kosten
Bundesregierung: Verpflichtung von Bundesbehörden zur Auskunftserteilung oder Gewährung von Zugang zu amtlichen Informationen werden in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ohne weiteres erfüllt




Über Gerichtsverfahren gegen Entscheidungen von Bundesbehörden zu Informationsansprüchen seit dem Jahr 2009 berichtet die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2687) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2001). Danach ging es bei den Gerichtsverfahren um Ansprüche auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Umweltinformationsgesetzes (UIG), des Verbraucherinformationsgesetzes und des Bundesarchivgesetzes sowie Presseansprüchen aus Landespressegesetzen und Grundgesetz-Artikel 5.

Die dem Bund bei den Verfahren entstandenen Anwaltskosten belaufen sich nach Pauschalangaben im Zeitraum von 2009 bis 2017 auf mehr als 1,88 Millionen Euro. Von einer Angabe der Anwaltskosten abgesehen hat die Bundesregierung dabei etwa "zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen", wenn im Geschäftsbereich eines Bundesministeriums im genannten Zeitraum nur wenige entsprechende Gerichtsverfahren anhängig waren.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, wird die Verpflichtung von Bundesbehörden zur Auskunftserteilung oder Gewährung von Zugang zu amtlichen Informationen etwa durch Akteneinsicht "bei einem entsprechenden Ersuchen in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ohne weiteres erfüllt".

So ergebe sich beispielsweise für das Informationsfreiheitsgesetz aus der Statistik der Bundesverwaltung für das Jahr 2017, dass bei 12.198 erledigten Verfahren in 49 Prozent der Fälle der Informationszugang ganz, in zehn Prozent der Fälle teilweise gewährt und in sechs Prozent der Fälle abgelehnt worden sind. 35 Prozent der Anträge seien auf sonstige Weise erledigt worden, etwa "weil die Information nicht vorhanden war, der Antrag zurückgenommen, eine Erledigung durch Veröffentlichung im Internet erfolgte oder ein Vergleich geschlossen wurde". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 07.07.18
Newsletterlauf: 26.07.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen