Kein Bürokratiemonster


Evaluierungsbericht zum Kulturgutschutzgesetz vorgelegt – Grütters: Deutschland schützt seine Kulturgüter mit zumutbarem Aufwand
"Der Einsatz für ein modernes Kulturgutschutzgesetz in Deutschland hat sich gelohnt"



Zwei Jahre nach Inkrafttreten des novellierten Kulturgutschutzgesetzes hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat einen Bericht zum Umfang des Verwaltungsaufwandes von Bund und Ländern zugesandt. Die Erhebung erfolgte in den Ländern und mit dem Statistischen Bundesamt, das auch die Auswertung der von den Ländern erhobenen Zahlen übernommen hat.

Monika Grütters sagte: "Die Ergebnisse zeigen: Die Schätzungen der Bundesregierung zur Mehrbelastung bei der behördlichen Ausführung des Gesetzes waren weitestgehend zutreffend, sie wurden sogar tendenziell eher zu hoch als zu gering veranschlagt. Der Handelsstandort Deutschland zeigt sich stabil, Umsatzeinbußen bei deutschen Auktionshäusern sind bisher nicht zu erkennen. Das im Gesetzgebungsverfahren von einigen Akteuren heraufbeschworene Bürokratiemonster ist erwartungsgemäß nicht entstanden. Die prophezeite Flut von Ausfuhranträgen und Eintragungsverfahren gibt es nicht."

Die Summe der jährlich in den EU-Binnenmarkt liegt bei durchschnittlich 950, diejenige für Anträge nach den bereits seit 25 Jahren geltenden Bestimmungen zur Ausfuhr in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union bei konstanten 1.200. Sie ist weit entfernt von manchen Befürchtungen des Kunsthandels oder einzelner Sammler, die fünfstellige Verfahrenszahlen pro Jahr oder gar über 130.000 Ausfuhrverfahren pro Jahr prophezeit hatten.

Die neuen, fünfjährigen Dauergenehmigungen für Museen und andere Kulturgut bewahrende Einrichtungen werden nach den Ergebnissen der Erhebung gut angenommen: In den ersten beiden Jahren wurden insgesamt knapp 500 Genehmigungen für Binnenmarkt- und Drittstaatenausfuhren an knapp 300 Einrichtungen in Deutschland vergeben. Damit wird für diese Einrichtungen die Beantragung von Einzelgenehmigungen überflüssig. In den vergangenen zweieinhalb Jahren wurden sechs Verfahren zur Neueintragung eines Kunstwerkes in die Verzeichnisse national wertvollen Kulturguts der Länder durchgeführt, die Hälfte auf Antrag der jeweiligen Eigentümer. Hieraus resultierten fünf Eintragungen, ein Verfahren wurde negativ entschieden.

Die aktuellen Zahlen beleuchten den Verwaltungsaufwand für die Länder und den Bund. Eine Gesamtevaluierung des Gesetzes und der Aufwände in Museen, Handel und bei Privaten ist für 2021 vorgesehen.

"Der Einsatz für ein modernes Kulturgutschutzgesetz in Deutschland hat sich gelohnt", sagte die Kulturstaatsministerin. "Dafür danke ich ausdrücklich auch den Ländern. Unsere Absicht war und ist es, mit dem Gesetz illegalen Handel zu unterbinden und national bedeutsame Kulturgüter wirksam zu schützen - und das mit zumutbarem Aufwand. Denn Kunst hat nicht nur einen kommerziellen Preis, sondern auch einen hohen immateriellen Wert für unser Selbstverständnis als Kulturnation."

Während der Gesetzentwurf zum Kulturgutschutzgesetz von einer laufenden jährlichen Mehrbelastung für die Länder in Höhe von 375.000 Euro und für den Bund von einer entsprechenden Mehrbelastung von 405.000 Euro ausging, ergibt die vorliegende Erhebung für die Länder einen Aufwandszuwachs von
ca. 324.000 Euro pro Jahr, für den Bund von ca. 268.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig entlastet der Bund die Länder zum Ausgleich des entstehenden Mehraufwandes seit dem 1. Januar 2017 um jährlich knapp 610.000 Euro.

Dieser dauerhafte finanzielle Ausgleich deckt nicht nur die bislang feststellbaren laufenden Mehraufwände der Länder aus der Vollziehung des Kulturgutschutzgesetzes, sondern perspektivisch auch weitere Aufwände aus einzelnen, im Berichtszeitraum noch nicht angefallenen Verfahren.

Der Bericht entspricht dem gesetzlichen Auftrag in § 89 Kulturgutschutzgesetz. Danach sollte der Aufwand für die Bundesländer bereits nach zwei Jahren evaluiert werden; eine umfassende Unterrichtung über die Anwendung des Gesetzes, die auch den Aufwand von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft beleuchten und qualitative Bewertungen enthalten, ist - wie bei der Evaluierung von Bundesgesetzen allgemein üblich - fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, im Jahre 2021, vorgesehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 11.03.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen