EZB-Bankenaufsicht prüft Fusionen


Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) würde die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit etwaiger geplanter Bankenfusionen überprüfen
Ausübung des bankenunionalen Fragerechts – Antworten der Europäischen Zentralbank und des Einheitlichen Abwicklungsausschusses auf Fragen des Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz




Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) würde die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit einer etwaigen geplanten Bankenfusion überprüfen. Damit solle sichergestellt werden, dass eine neue Bankengruppe auf absehbare Zeit in der Lage sei, alle Anforderung der Aufsicht dauerhaft zu erfüllen. Dies teilt die Europäische Zentralbank in einer Antwort auf Fragen des Abgeordneten Danyal Bayaz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vom 1. April 2019 mit, der damit das bankenunionale Fragerecht ausgeübt hatte. Die Antworten wurden durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages als Unterrichtung (19/11392) vorgelegt.

Bayaz hatte wissen wollen, ob die EZB seit Bekanntwerden der Fusionspläne von Deutscher Bank und Commerzbank eine mögliche Fusion oder Übernahme besprochen und bewertet habe. Außerdem fragte er, welche Rolle eine Beteiligung der Bundesrepublik an einer fusionierten Großbank bei der Bewertung durch die EZB spielen würde. Auf Fragen des Abgeordneten Bayaz bestätigte der Einheitliche Abwicklungsausschuss, dass sowohl Deutsche Bank als auch Commerzbank als sogenannte bedeutende Institute in den direkten Zuständigkeitsbereich des Einheitlichen Abwicklungsfonds fallen und sie als bedeutende Institute der Abwicklungsplanung unterliegen würden. Da sich der Abwicklungsausschuss nicht öffentlich über einzelne Institute äußere, könnten auch keine konkreten Informationen über den Status der Abwicklungspläne dieser beiden Institute gegeben werden.

Der Inhalt solcher Abwicklungspläne werde kontinuierlich verbessert und im Regelfall jährlich aktualisiert. Eine Aktualisierung könne aber auch im Falle einer bedeutenden Veränderung der rechtlichen oder organisatorischen Struktur eines Instituts erfolgen. Eine Fusion könne sicherlich eine solche bedeutende Veränderung darstellen, heißt es in der Antwort des Abwicklungsausschusses. Die Fusionsplanungen von Deutscher Bank und Commerzbank wurden in der Zwischenzeit allerdings aufgegeben. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 17.07.19
Newsletterlauf: 26.09.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen