Deutsch-Schweizerisches Steuerabkommen


Regierung steht Ankauf von Steuerdaten aus der Schweiz seit Abschluss des Steuerabkommens ablehnend gegenüber
Seit 2008 wurden insgesamt fünf Daten-CDs in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium erworben


(02.10.12) - Seit Abschluss des Steuerabkommens mit der Schweiz steht die Deutsche Bundesregierung einem Ankauf sogenannter Steuer-CDs ablehnend gegenüber. Vor Unterzeichnung des Abkommens vom 21. September 2011 habe das Bundesfinanzministerium den Ankauf von solchen Daten-CDs als zur Durchsetzung deutscher Steueransprüche erforderlich angesehen, heißt es in der Antwort der Deutsche Bundesregierung (17/10657) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10438).

Kriterium für die Entscheidung über einen Datenerwerb sei immer die Frage, ob es andere Möglichkeiten zur Durchsetzung deutscher Besteuerungsansprüche gebe. "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass dies im Hinblick auf den Anlagestandort Schweiz mit dem Inkrafttreten des Deutsch-Schweizerischen Steuerabkommens der Fall ist", heißt es in der Antwort. Für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Abkommens seien die Vertragsstaaten nach Artikel 18 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge "verpflichtet, sich aller Handlungen zu enthalten, die Ziel und Zweck des Vertrages vereiteln würden".

Auf die Frage nach einer möglichen Strafbarkeit handelnder Personen schreibt die Regierung, diese Frage könne nicht abstrakt beantwortet werden. Es komme auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

Seit 2008 wurden nach Angaben der Regierung insgesamt fünf Daten-CDs in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium erworben. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch:
Durchsetzung deutscher Steueransprüche


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen