Wie werden deutsche Daten in den USA genutzt?
Dienen die durch die Bundessicherheitsbehörden übermittelten personenbezogenen Daten zur Lokalisierung oder gar Tötung von Personen im Kampf gegen den Terror?
Datenübermittlung an die USA: Die Regierung betont, dass auch die zuständigen Staatsanwaltschaften zu dem Ergebnis gelangt seien, "dass entsprechende Vorwürfe unbegründet sind"
(07.09.11) - Die Deutsche Bundesregierung betrachtet die "durch die Fragesteller implizit erhobene Behauptung", die USA würden durch Bundessicherheitsbehörden übermittelte personenbezogene Daten zur Lokalisierung oder gar Tötung von Personen im Kampf gegen den Terror nutzen, als "spekulativ". Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6828) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6749).
Die Regierung betont außerdem, dass auch die zuständigen Staatsanwaltschaften zu dem Ergebnis gelangt seien, "dass entsprechende Vorwürfe unbegründet sind". Die Regierung nimmt damit Bezug auf die in verschiedenen parlamentarischen Anfragen "erhobene spekulative Behauptung", die Bundessicherheitsbehörden hätten durch die Übermittlung personenbezogener Daten an der "vermuteten Tötung des Bünyamin E." möglicherweise mitgewirkt.
E. war im Oktober 2010 offenbar durch einen Drohnenangriff der USA ums Leben gekommen. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" soll der Bundesverfassungsschutz zuvor Informationen über E. an die USA übermittelt haben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.