Cum/Ex und Cum/Cum: Nachlese
Konsequenzen aus den Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäften
In 35 Fallkomplexen seien Strafverfahren eingeleitet worden
Aus den bisher 23 abgeschlossenen Fallkomplexen im Zusammenhang mit sogenannten Cum/Ex-Geschäften rund um den Dividendenstichtag von Aktien sind den Finanzbehörden bisher rund 436 Millionen Euro zugeflossen. Alle abgeschlossenen Fallkomplexe seien für die Finanzverwaltung positiv ausgegangen, berichtet die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13686) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13549).
Insgesamt würden von den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder 259 Fallkomplexe bearbeitet. In 35 Fallkomplexen seien Strafverfahren eingeleitet worden. Zur Frage der Abgeordneten nach den Cum/Cum-Fallkomplexen heißt es, es hätten noch nicht alle Bundesländer die erbetenen Daten mitgeteilt.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die sogenannten Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte wurden durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz 2012 bzw. durch das Investmentsteuerreformgesetz im Jahr 2016 unterbunden. Sie werden aber Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaften und Gerichte noch lange beschäftigen. Nötig sind auch Konsequenzen im politischen Raum und bei den Behörden.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 26.10.17
Home & Newsletterlauf: 08.12.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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