FinTechs in Deutschland


Deutsche Bundesregierung: Keine Informationen zu Fin-Tech-Firmen
Gemeinhin werden als "FinTech" junge Finanztechnologie- Unternehmen bezeichnet, "die auf Basis neuer, internetbasierter Technologien und kundenzentrierter Ansätze Angebote in den klassischen Bereichen des Bankgeschäfts, wie Kreditgeschäft, Anlagestrategien und Zahlungsverkehr etablieren"



Die Deutsche Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele Fin-Tech-Unternehmen auf dem deutschen Finanzmarkt agieren. Dies geht aus ihrer Antwort (18/9448) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9361) hervor. Dies hänge auch damit zusammen, dass es keine klare Definition des Begriffs "FinTech" gebe.

Häufig würden damit junge Unternehmen bezeichnet, die mit Hilfe von auf Informationstechnologie basierenden Systemen spezialisierte und besonders kundenorientierte Dienstleistungen anbieten. Fortwährend würden neue Geschäftsmodelle entwickelt, die je nach Abgrenzung auch unter dem Begriff "FinTech" gefasst werden könnten.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Die Digitalisierung von Finanzdienstleistungen gilt gegenwärtig als die zentrale Herausforderung eines Strukturwandels, der seit einiger Zeit den sog. Finanzsektor tief erfasst hat. Zwar ist die Digitalisierung für die Finanzdienstleistungsbranche an sich kein neues Phänomen. Bereits seit über 50 Jahren digitalisieren die Banken und Sparkassen ihre Prozesse im Rahmen des technischen Fortschritts. Dennoch haben die Durchdringung aller Lebensbereiche mit internetbasierten Angeboten, eine weit verfügbare Breitbandabdeckung sowie die nahezu flächendeckende Verbreitung von Smartphones und Tablets in den vergangenen Jahren zu einem weiteren Quantensprung in der Digitalisierung geführt. Der digitale Strukturwandel führt zu Veränderungen am Markt und im Wettbewerb, aber auch in den Kundenbeziehungen (vgl. institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff), Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen 2016 in Hamburg, Reader zur Konferenz mit Beiträgen von Prof. Lars Hornuf/Universität Trier, Andreas Krautscheid/Bundesverband deutscher Banken e. V. et al.).

Was beispielsweise die Anbieterseite von Finanzdienstleistungen angeht, so sind durch die Nutzung dieser Möglichkeiten die Eintrittsbarrieren in den Markt erheblich gesunken. Gleichzeitig sind Banken gefordert, ihre Angebote und Prozesse auf den digitalen Prüfstand zu stellen (vgl. Ostdeutscher Bankenverband e. V., Infoport, Ausgabe 3/2016, 14. Juli 2016). Für die Kunden kann der digitale Strukturwandel zu einer Stärkung ihrer Marktmacht beitragen, etwa durch die Schaffung von Transparenz und die Loslösung von Kaufentscheidungen an Standorte, aber auch durch den zunehmenden Wettbewerb und die Einschränkung von Preissetzungsmöglichkeiten der Anbieter.

Eng verbunden mit dem Megatrend der Digitalisierung ist das Aufkommen von sog. FinTechs, digitalen Finanzdienstleistern, die diesem Trend folgen und ihn gleichzeitig weiter vorantreiben. Gemeinhin werden als "FinTech" junge Finanztechnologie- Unternehmen bezeichnet, "die auf Basis neuer, internetbasierter Technologien und kundenzentrierter Ansätze Angebote in den klassischen Bereichen des Bankgeschäfts, wie Kreditgeschäft, Anlagestrategien und Zahlungsverkehr etablieren" (zit. nach Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Aktueller Begriff "FinTechs"). Die Geschäftsstrategie fast aller Fin- Techs zielt auf Gebührensenkungen, mehr Transparenz und die Schaffung besonders nutzerfreundlicher Anwendungen, wodurch sie das Geschäftsmodell der etablierten Anbieter herausfordern. Eine klare Definition des Begriffs "Fin- Tech" existiert bislang nicht.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 03.09.16
Home & Newsletterlauf: 10.10.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen