Sachstand verbraucherpolitischer Ankündigungen


Deutsche Bundesregierung plant verbraucherpolitische Gesetzesvorhaben
Grüne wollen wissen, wie die Preissteigerungen bei Strom, Krankenkassen und Flugreisen zu bewerten sind


(11.04.11) - Zum 1. Januar 2011 sind keine gesetzlichen Regelungen im Verbraucherschutz zu den Themen Verbrauchertelefon, Internetkostenfallen, Telefonwerbung, Spielzeug, Anlegerschutz, Entschädigung von technischen Fehlern bei EC-Karten, Entschädigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Kartellverstößen, Löschtaste für persönliche Daten im Internet, Datenschutz bei Geoinformationen und Schlichtungsstelle für Flugreisende getroffen worden.

Das geht aus einer Antwort (17/5103) der Deutschen Bundesregierung an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Regierung plane "allerdings zahlreiche Gesetzesvorhaben zu den […] genannten Bereichen", heißt es weiter.

Die Grünen hatten in einer Kleinen Anfrage (17/4955) Aufklärung über den derzeitigen "Sachstand verbraucherpolitischer Ankündigungen" durch die Bundesregierung gefordert und wollte darüber hinaus wissen, wie sie die derzeitige Preissteigerungen bei Strom, Krankenkassen und Flugreisen bewerten.

Aus der Regierungsantwort geht dazu hervor, dass für das Jahr 2011 ein Steigerung des Verbraucherpreisniveaus von 1,8 Prozent erwartet wird. Damit liege Deutschland in einem Rahmen, den die Europopäische Zentralbank für vertretbar halte. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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