Beseitigung der Diskriminierung der Frau


Deutsche Bundesregierung: Die Verpflichtung zur Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten sei völkerrechtlich nicht belegbar
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP von 2009 wurde keine gesetzlich verbindliche Frauenquote beschlossen - Stattdessen wurde ein Stufenplan zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen vereinbart, der auf verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen setzt


(12.04.11) - Nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung gibt es keine völkerrechtliche Verpflichtung zur Einführung einer Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) sehe eine solche Quote explizit nicht vor. Dies teilt die Regierung in einer Antwort (17/5076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4960) mit.

Die Grünen weisen in ihrer Vorbemerkung darauf hin, dass die "bereits seit dem 2. Juli 2001 bestehende Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft ist gescheitert (sei)". In den letzten zehn Jahren habe sich der Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen kaum erhöht. Obwohl Frauen inzwischen genauso gut ausgebildet seien wie Männer, mitunter sogar besser, seien sie "in den oberen Hierarchieebenen von Unternehmen immer noch unterrepräsentiert".

Die Grünen verweisen auf eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW). Danach "lag der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft im Jahr 2007 bei nur 27 Prozent". Der Studie zufolge betrage in Deutschland der Anteil von Frauen in Vorständen der 200 größten Unternehmen (ohne Finanzsektor) lediglich 2,5 Prozent. "In den Aufsichtsräten nehmen Frauen nur ein Zehntel aller Sitze ein. In den 100 größten Banken sind 2,6 Prozent, in den 62 größten Versicherungen 2,8 Prozent aller Vorstandsmitglieder Frauen", sagen die Grünen. (Deutscher Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen