Beseitigung der Diskriminierung der Frau
Deutsche Bundesregierung: Die Verpflichtung zur Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten sei völkerrechtlich nicht belegbar
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP von 2009 wurde keine gesetzlich verbindliche Frauenquote beschlossen - Stattdessen wurde ein Stufenplan zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen vereinbart, der auf verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen setzt
(12.04.11) - Nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung gibt es keine völkerrechtliche Verpflichtung zur Einführung einer Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) sehe eine solche Quote explizit nicht vor. Dies teilt die Regierung in einer Antwort (17/5076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4960) mit.
Die Grünen weisen in ihrer Vorbemerkung darauf hin, dass die "bereits seit dem 2. Juli 2001 bestehende Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft ist gescheitert (sei)". In den letzten zehn Jahren habe sich der Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen kaum erhöht. Obwohl Frauen inzwischen genauso gut ausgebildet seien wie Männer, mitunter sogar besser, seien sie "in den oberen Hierarchieebenen von Unternehmen immer noch unterrepräsentiert".
Die Grünen verweisen auf eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW). Danach "lag der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft im Jahr 2007 bei nur 27 Prozent". Der Studie zufolge betrage in Deutschland der Anteil von Frauen in Vorständen der 200 größten Unternehmen (ohne Finanzsektor) lediglich 2,5 Prozent. "In den Aufsichtsräten nehmen Frauen nur ein Zehntel aller Sitze ein. In den 100 größten Banken sind 2,6 Prozent, in den 62 größten Versicherungen 2,8 Prozent aller Vorstandsmitglieder Frauen", sagen die Grünen. (Deutscher Bundesregierung: ra)
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
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Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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