Verbot von Tierversuchen für Kosmetika
Grünen bezweifeln die fristgerechte und vollständige Umsetzung der seit März 2009 geltenden EU-Richtlinie, Tierversuche für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten schrittweise zu verbieten
Kritisch bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, eine partielle Handelsbeschränkung für kosmetische Produkte in Betracht zu ziehen, die nach März 2013 anhand von Tierversuchen getestet werden
(13.01.11) - In Deutschland wurden keine Tierversuche zum Zwecke der Sicherheitsprüfung kosmetischer Mittel in den Jahren 2007 und 2008 unternommen. Das geht aus einer Antwort (17/4206) der Deutschen Bundesregierung an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Nach einem Bericht der EU-Kommission wurden im selben Zeitraum Tierversuche in Spanien und Frankreich durchgeführt.
In einer Kleinen Anfrage (17/3966) bezweifeln die Grünen die fristgerechte und vollständige Umsetzung der seit März 2009 geltenden EU-Richtlinie, Tierversuche für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten schrittweise zu verbieten.
Kritisch bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, eine partielle Handelsbeschränkung für kosmetische Produkte in Betracht zu ziehen, die nach März 2013 anhand von Tierversuchen getestet werden. Nach Ansicht der Regierung müssten Handelsbeschränkungen im Einklang mit dem WTO-Recht stehen. Sie würden aber zu Wettbewerbsverzerrungen und Nachteilen für den europäischen Binnenmarkt führen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
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