Regierung: Mandat für TTIP veröffentlichen
Freihandelsabkommen TTIP: Deutsche Bundesregierung ist gegen eine Einbeziehung des Investitionsschutzes einschließlich eines Investor-Staat-Schiedsverfahrens in das Abkommen
Auf die Frage der Abgeordneten, ob bei einem so weitreichenden Verfahrensansatz wie TTIP ein Volksentscheid nicht zwingend erforderlich sei, heißt es, ein Volksentscheid sei weder im Grundgesetz noch auf europäischer Ebene nach dem Unionsrecht vorgesehen
(14.08.14) - Die Deutsche Bundesregierung tritt dafür ein, das EU-Verhandlungsmandat zum europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen TTIP zu veröffentlichen. "Der hierfür erforderliche Ratsbeschluss, der Einstimmigkeit erfordert, kam aber bisher nicht zustande", heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/2100) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (18/432). Die Regierung verweist in der Antwort auf Angaben der EU-Kommission, die wiederholt klargestellt habe, "dass die strengen europäischen Rechtsvorschriften für die Zulassung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen beibehalten werden.
Auch wird es Geflügelimporte nur von US-Betrieben geben, die den europäischen Vorschriften entsprechen. Hormone bei der Mast in der Tierhaltung bleiben in der Europäischen Union weiterhin verboten, so dass auch kein hormonbehandeltes Fleisch aus den USA in die Europäische Union eingeführt wird." Die Bundesregierung erklärt in diesem Zusammenhang unter Berufung auf das Verhandlungsmandat, dass es durch das Abkommen zu keinem Abbau des Schutzniveaus in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Verbraucherschutz, Arbeit und Umwelt sowie kulturelle Vielfalt kommen werde. "Aus TTIP werden sich keine Nachteile für Verbraucher ergeben", heißt es. Auch in der EU stehe eine Absenkung des Verbraucherschutzniveaus nicht zur Diskussion.
Ebenso wendet sich die Regierung gegen eine Einbeziehung des Investitionsschutzes einschließlich eines Investor-Staat-Schiedsverfahrens in das Abkommen. Sie habe von Anfang an betont, "dass sie keine Notwendigkeit für die Einbeziehung von Regelungen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren im Abkommen sieht, da EU-Investoren in den USA und US-Investoren in Deutschland hinreichenden Schutz vor nationalen Gerichten haben." Über eine Einbeziehung des Investitionsschutzes in TTIP werde erst nach Vorlage der Verhandlungsergebnisse entschieden, teilt die Regierung weiter mit.
Andererseits sieht die Regierung enorme Chancen im TTIP-Abkommen. So könnten einer globalisierten Wirtschaft damit "Spielregeln" gegeben werden. "Der Verzicht auf ein solches Freihandelsabkommen zwischen den beiden größten Wirtschaftsräumen der Welt – Europa und USA – würde zugleich den Verzicht auf Einflussnahme für internationale Standards in den globalisierten Wirtschaftsbeziehungen bedeuten", schreibt die Bundesregierung und weist darauf hin, dass die "normsetzende Kraft" des Abkommens zum "Hebel einer politischen Gestaltung der wirtschaftlichen Globalisierung" werden könne. Auf die Frage der Abgeordneten, ob bei einem so weitreichenden Verfahrensansatz wie TTIP ein Volksentscheid nicht zwingend erforderlich sei, heißt es, ein Volksentscheid sei weder im Grundgesetz noch auf europäischer Ebene nach dem Unionsrecht vorgesehen. Dass durch TTIP Änderungen am Grundgesetz erforderlich werden könnten, erwartet die Regierung nicht.
Unter Berufung auf eine im Auftrag der EU-Kommission erstellte Studie heißt es, durch die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft könne es zu einem EU-weiten Wohlfahrtszuwachs von rund 120 Milliarden Euro beziehungsweise 0,5 Prozent im Verhältnis zum EU-weiten Bruttoinlandsprodukt bis zum Jahr 2027 kommen. Dies entspreche einem Zuwachs für das Jahreseinkommen in Höhe von 545 Euro für eine vierköpfige Familie in der EU. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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