Bilanz zur Gebührenordnung für Zahnärzte


Kein dringender Handlungsbedarf zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Verschiebung der Umsatzanteile zugunsten der prophylaktischen und konservierenden Leistungen

(14.09.15) - Die Deutsche Bundesregierung sieht derzeit keinen dringenden Handlungsbedarf zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die erste Verordnung zur Änderung der GOZ vom Dezember 2011 war Anfang 2012 in Kraft getreten. Zwar überschreite der seither festgestellte Honoraranstieg von rund 9,2 Prozent die Prognose von sechs Prozent, heißt es in einer Unterrichtung (18/5894) der Regierung an den Bundestag.

Jedoch sei zu berücksichtigen, dass der Anteil der Material- und Laborkosten habe geschätzt werden müssen und die Entwicklung der privatärztlichen Honorare nur anhand der 2011 vorliegenden Daten von 2008 habe vorhergesagt werden können. Ferner sei davon auszugehen, dass der zahnmedizinische und technische Fortschritt zu einer Ausgabensteigerung beigetragen habe, die in der Kalkulation nicht berücksichtigt war.

Es zeige sich im Übrigen eine Verschiebung der Umsatzanteile zugunsten der prophylaktischen und konservierenden Leistungen, heißt es in der Unterrichtung weiter. Ob diese begrüßenswerte Entwicklung auf eine verbesserte Mundgesundheit und ein gesteigertes Gesundheitsbewusstsein mit verstärkter Nachfrage nach prophylaktischen Leistungen zurückzuführen sei, bedürfe weiterer Untersuchungen. (Deutsche Bundesregierung: ra)



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

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    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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