Fischereikontrolle mit genügend Personal


Personalausstattung für die Fischereiüberwachung auf See "grundsätzlich" ausreichend
Bund unterhalte drei hochseetaugliche Fischereischutzboote



Im Jahr 2016 lag der Anteil der kontrollierten Fangfahrten der Fischerei im Verhältnis zur Gesamtzahl in der Nordsee bei 2,2 Prozent und in der Ostsee bei 6,5 Prozent. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/10814) auf eine Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU in Deutschland (18/10460) hervor.

In der Antwort heißt es weiter, dass die Personalausstattung für die Fischereiüberwachung auf See "grundsätzlich" ausreicht. Der Bund unterhalte drei hochseetaugliche Fischereischutzboote, die ihren Dienst in der Nord- und Ostsee sowie im Rahmen internationaler Überwachungsprogramme im Nordatlantik leisten. Bei der Überwachung der Nordsee setze die dafür zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sechs Fischereiinspektoren ein.

Schleswig-Holstein und Niedersachsen würden darüber hinaus zehn Beamte der Wasserschutzpolizei und drei Fischmeister des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven einsetzen. In der Ostsee seien sechs Inspektoren von der BLE auf See im Einsatz. Mecklenburg-Vorpommern stelle 15 weitere Inspektoren für die Kontrolle auf See und an Land. Schleswig-Holstein setze in der Ostsee insgesamt 41 Beamte ein, davon 13 an Land und 28 auf See. Im Innendienst der BLE würden zusätzlich vier Mitarbeiter Dienst leisten, die ausschließlich mit Kontrollfragen betraut seien. Weitere Beamte der BLE würden Logbücher, Verkaufsabrechnungen und Quotenbelange kontrollieren. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 18.01.17
Home & Newsletterlauf: 15.02.17


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen