Fischereikontrolle mit genügend Personal
Personalausstattung für die Fischereiüberwachung auf See "grundsätzlich" ausreichend
Bund unterhalte drei hochseetaugliche Fischereischutzboote
Im Jahr 2016 lag der Anteil der kontrollierten Fangfahrten der Fischerei im Verhältnis zur Gesamtzahl in der Nordsee bei 2,2 Prozent und in der Ostsee bei 6,5 Prozent. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/10814) auf eine Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU in Deutschland (18/10460) hervor.
In der Antwort heißt es weiter, dass die Personalausstattung für die Fischereiüberwachung auf See "grundsätzlich" ausreicht. Der Bund unterhalte drei hochseetaugliche Fischereischutzboote, die ihren Dienst in der Nord- und Ostsee sowie im Rahmen internationaler Überwachungsprogramme im Nordatlantik leisten. Bei der Überwachung der Nordsee setze die dafür zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sechs Fischereiinspektoren ein.
Schleswig-Holstein und Niedersachsen würden darüber hinaus zehn Beamte der Wasserschutzpolizei und drei Fischmeister des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven einsetzen. In der Ostsee seien sechs Inspektoren von der BLE auf See im Einsatz. Mecklenburg-Vorpommern stelle 15 weitere Inspektoren für die Kontrolle auf See und an Land. Schleswig-Holstein setze in der Ostsee insgesamt 41 Beamte ein, davon 13 an Land und 28 auf See. Im Innendienst der BLE würden zusätzlich vier Mitarbeiter Dienst leisten, die ausschließlich mit Kontrollfragen betraut seien. Weitere Beamte der BLE würden Logbücher, Verkaufsabrechnungen und Quotenbelange kontrollieren. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.01.17
Home & Newsletterlauf: 15.02.17
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>