Schwarzarbeit in allen Bereichen


Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung: Probleme bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Sozialversicherungen bei der Arbeitnehmerentsendung
Auch die Scheinselbstständigkeit spielt eine große Rolle: Personen formell als selbstständige Unternehmer auf, obwohl sie tatsächlich abhängig beschäftigt sind

(18.11.13) - Nahezu alle Bereiche der Wirtschaft, besonders aber lohnintensive Branchen, sind von Schwarzarbeit betroffen. Umfang und Entwicklung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu beziffern, sei aber nicht möglich, heißt es im Zwölften Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, der als Unterrichtung (17/14800) vorgelegt wurde. Verwiesen wird allerdings unter anderem auf Angaben des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung Tübingen (IAW) und die Arbeiten von Prof. Dr. Friedrich Schneider, die in ihren Analysen von einem Umfang der Schattenwirtschaft von 343 bis 352 Milliarden Euro ausgehen würden.

Das würde einem Verhältnis der Schattenwirtschaft zum offiziellen Bruttoinlandsprodukt von rund 13,4 bis 14,6 Prozent entsprechen. Die Forscher würden aber tendenziell von einem Rückgang der Schattenwirtschaft ausgehen, was auf das kräftige Wirtschaftswachstum und die günstige Arbeitsmarktlage zurückzuführen sei.

Wie es in dem Bericht weiter heißt, gibt es Probleme bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Sozialversicherungen bei der Arbeitnehmerentsendung. So würden ausländische Behörden bei Arbeitnehmern aus dem EU-Raum, die in Deutschland von der Sozialversicherungspflicht befreit werden können, die entsprechenden Bescheinigungen nachträglich beziehungsweise rückwirkend ausstellen. Verschiedene ausländische Behörden seien nicht bereit gewesen, von deutschen Behörden beanstandete Bescheinigungen zurückzunehmen.

Auch die Scheinselbstständigkeit spielt nach diesen Informationen eine große Rolle. Dabei treten Personen formell als selbstständige Unternehmer auf, obwohl sie tatsächlich abhängig beschäftigt sind. Damit sollen das Bestehen einer Sozialversicherungspflicht verschleiert und Mindestlöhne umgangen werden.

Die Regierung nennt weitere Fälle: "Darüber hinaus ist im Berichtszeitraum ein verstärkter Missbrauch grundsätzlich legaler Vertragskonstruktionen in weiteren Branchen (zum Beispiel selbstständige Köche in fremdem Gastronomiebetrieb, selbständige Friseure ohne eigenes Geschäftslokal) beziehungsweise im Wege einer Detaildefinition einzelner Verarbeitungs- oder Verwaltungsschritte (zum Beispiel Regaleinräumer in Supermärkten) als eigenständige und abtrennbare Dienst- oder Werkleistungen und ihre Betriebsauslagerungen festzustellen." (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen