Noch keine Lösung im Versandhandelsstreit


Deutsche Bundesregierung weiter nach einer Lösung für die deutschen Präsenzapotheken
Dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 zufolge werden durch die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente ausländische Versandapotheken benachteiligt



Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln sucht die Bundesregierung weiter nach einer Lösung für die deutschen Präsenzapotheken. Der Meinungsbildungsprozess dazu sei noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort (18/11318) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/11095) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Nach Angaben der Regierung liegt derzeit lediglich ein Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vor.

Dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 zufolge werden durch die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente ausländische Versandapotheken benachteiligt. So werde ausländischen Apotheken über die Festpreise der Zugang zum deutschen Markt erschwert. Dieses Handelshemmnis sei nicht gerechtfertigt.

Nach dieser Gerichtsentscheidung können die ausländischen Versandapotheken nun Rabatte gewähren, was nach Ansicht der Bundesregierung hiesigen Präsenzapotheken Probleme bereiten könnte. Eine mögliche Konsequenz aus dem Urteil wäre neben einem Versandhandelsverbot die Aufhebung der Preisbindung auch für rezeptpflichtige Arzneimittel.

Die SPD hält ein Komplettverbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten für falsch, weil dies auch hiesige Versandapotheken sowie chronisch Kranke belasten würde. Aus der SPD-Fraktion kam daher unlängst der Vorschlag, im Sozialgesetzbuch V mit Änderungen am Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung eine Rabattdeckelung zu erreichen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 07.04.17


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