Stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten
Finanzmarkt-Compliance: Neue Bausteine zur Finanzmarktregulierung
Getrenntes Bankensystem: Banken müssen künftig ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen
(19.06.13) - Der Bundestag hat weitere Bausteine zur Regulierung der Finanzmärkte beschlossen. Ziel: Jedes Produkt, jeder Finanzplatz und jeder Finanzmarktakteur soll festen Regeln unterworfen sein. Die Bundesregierung ist dabei europäischer Vorreiter.
Basel III
Ab 2014 gelten in Deutschland die so genannten Basel III-Regeln: Banken sollen sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Die neuen Regelungen setzen die europäischen Basel III-Regeln in deutsches Recht um. Sie sind die neue Grundordnung für die Banken und machen diese krisenfester.
Mit der Neuregelung gelten verschärfte Eigenkapitalvorschriften für Banken. Sie schützen die Steuerzahler und die gesamte Volkswirtschaft besser vor dem Risiko von Bankenkrisen. Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht erhält zudem stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten.
Aufbau eines Trennbankensystems
Banken müssen künftig ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Das stärkt ihre Zahlungsfähigkeit und stabilisiert die Finanzmärkte.
Zudem sieht das Trennbanken-Gesetz Sanierungs- und Abwicklungspläne für Kreditinstitute vor sowie Strafbarkeitsregeln für Geschäftsleitungen von Banken und Versicherungen. Der Bundestag beschloss den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Alle Fonds kommen unter Aufsicht
Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz kommen sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter unter Finanzaufsicht. Dazu gehören zum Beispiel offene Immobilienfonds, Hedgefonds oder Private Equity Fonds.
Hedgefonds dürfen künftig nicht mehr für private Anleger aufgelegt oder an sie verkauft werden. Damit werden Kleinanleger vor solchen besonders risikoreichen Finanzprodukten geschützt.
Extreme Börsen-Szenarien verhindern
Die Bundesregierung reduziert außerdem Gefahren und Missbräuche beim computergestützten Hochfrequenzhandel an deutschen Börsen. Seit dem 14. Mai 2013 gilt für bislang nicht regulierte Händler eine Zulassungspflicht mit strengen Anforderungen.
Das Hochfrequenzhandelsgesetz soll extreme Szenarien mit gravierenden Kursschwankungen verhindern. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.