Angemessene Vergütung von Texten
Noch keine Evaluierung des Presseschutzrechts
Mehrere derzeit vor der Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz anhängige Verfahren
(19.08.14) - Die Bundesregierung wird das im Jahr 2013 eingeführte Presseschutzrecht für Presseverlage erst "ergebnisoffen" evaluieren, allerdings erst, wenn "hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechts" vorliegen. Das schreibt sie in einer Antwort (18/2172) auf eine Kleine Anfrage (18/2058) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. In dieser hatte die Fraktion unter anderem gefragt, wann die Regierung diese Rechtsvorschriften evaluieren will und in welcher Form und durch welche Institutionen eine solche Überprüfung stattfinden soll.
In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung nun auf mehrere derzeit vor der Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz anhängige Verfahren, über die angemessene Vergütung der Texte.
Seien genügend Ergebnisse gesammelt, werde man auf deren Grundlage das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bewerten und gegebenenfalls überarbeiten, damit ein angemessener Ausgleich der Interessen von Presseverlegern und den Dienstanbietern im Internet sichergestellt werden kann, so die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.