Angemessene Vergütung von Texten


Noch keine Evaluierung des Presseschutzrechts
Mehrere derzeit vor der Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz anhängige Verfahren

(19.08.14) - Die Bundesregierung wird das im Jahr 2013 eingeführte Presseschutzrecht für Presseverlage erst "ergebnisoffen" evaluieren, allerdings erst, wenn "hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechts" vorliegen. Das schreibt sie in einer Antwort (18/2172) auf eine Kleine Anfrage (18/2058) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. In dieser hatte die Fraktion unter anderem gefragt, wann die Regierung diese Rechtsvorschriften evaluieren will und in welcher Form und durch welche Institutionen eine solche Überprüfung stattfinden soll.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung nun auf mehrere derzeit vor der Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz anhängige Verfahren, über die angemessene Vergütung der Texte.

Seien genügend Ergebnisse gesammelt, werde man auf deren Grundlage das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bewerten und gegebenenfalls überarbeiten, damit ein angemessener Ausgleich der Interessen von Presseverlegern und den Dienstanbietern im Internet sichergestellt werden kann, so die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

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    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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