Schaden durch Umsatzsteuerbetrugsdelikte


Gründe erkundigen sich nach Maßnahmen zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug und Evaluierung bestehender Strategien zur Minimierung der Umsatzsteuerlücke
In der Bundesrepublik Deutschland werde zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug besonders mit dem Reverse-Charge-Verfahren reagiert


(21.06.11) - Die Bundesregierung kann keine Angaben zum Schaden durch Umsatzsteuerbetrugsdelikte machen. Für die Kontrolle und die Erhebung der Umsatzsteuer seien die Länder zuständig, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (17/5751) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5609).

In ihren Vorbemerkungen stellen die Grünen unter anderem fest:
"Die große Koalition hat mit der Erhöhung der Umsatzsteuer um 3 Prozentpunkte von vorher 16 auf jetzt 19 Prozent zwar das Aufkommen der Steuer weiter gesteigert, aber gleichzeitig die Anreize erhöht, diese Steuer zu hinterziehen. Auch die betrügerische Erstattung von Vorsteuerbeträgen hat nochmals an Attraktivität gewonnen.

Besonders seit der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts 1993 ist die Betrugsanfälligkeit im Bereich der Mehrwert- oder Umsatzsteuer deutlich gestiegen. Durch die Befreiung innergemeinschaftlicher B2B-Umsätze und die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs haben Betrüger verschiedene Möglichkeiten, die Steuerbehörden in den Mitgliedstaaten unrechtmäßig um ihre Einnahmen zu bringen. Organisierter Umsatzsteuerbetrug kann dabei leicht in den dreistelligen Millionenbereich gehen (so etwa 2001 der 'Chipdeal-Fall' oder aktuell der organisierte Betrug mit CO2-Zertifikaten)."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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