Sozialmedizinische und psychologische Gutachten
Freiwillig unfreiwillig: Arbeitslose können nicht gezwungen werden, an einer medizinischen Untersuchung teilzunehmen
Aber: Es können Rechtsfolgen entstehen, wenn Arbeitslose einer "Einladung" zu einem Untersuchungstermin ohne wichtigen Grund nicht nachkommen
(16.12.11) - Die Teilnahme von Arbeitslosen an einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung ist freiwillig, die Arbeitsverwaltung hat nicht die Möglichkeit, solche Untersuchungen zwangsweise vornehmen zu lassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/7924) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7718) hervor.
Darin heißt es weiter, dass die Notwendigkeit einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung den Betroffenen in einem Beratungsgespräch erläutert wird und diese dort auch auf die Rechtsfolgen hingewiesen werden, wenn sie einer "Einladung" zu einem Untersuchungstermin ohne wichtigen Grund nicht nachkommen.
Die Bundesregierung sehe hierin keinen Widerspruch, schreibt sie. Sozialmedizinische und psychologische Gutachten für Arbeitslose können von der Agentur für Arbeit zum Zweck der Berufsberatung, Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit oder zur Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren angeordnet werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.