Kritik an der Spielzeugrichtlinie der EU
Grenzwerte für krebserregende oder erbgutschädigende Stoffe in Kinderspielzeug
Regierung gegen die höheren EU-Grenzwerte für Arsen- und Blei im Spielzeug
(19.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung setzt sich für eine Absenkung bestimmter Grenzwerte für krebserregende oder erbgutschädigende Stoffe in Kinderspielzeug ein und lehnt die von der EU in der neuen Spielzeugrichtlinie vorgenommene Erhöhung von Grenzwerten für Arsen und Blei im Vergleich zum bisherigen Recht ab.
Wie aus einer Antwort der Regierung (17/3809) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3598) hervorgeht, will sich die Regierung im Hinblick auf die Nach- und Verbesserung sowie die vorgesehene Ergänzung der neuen EU-Spielzeugrichtlinie bei den chemischen Anforderungen sogar für eine Absenkung der Grenzwerte bei bestimmten Schwermetallen wie Cadmium und Blei einsetzen.
Außerdem soll der Schutz vor allergenen Stoffen wie Nickel oder Duftstoffen verbessert werden. Darüber hinaus soll es Verbesserungen beim Schutzniveau von Spielzeug bei den krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen geben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
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