Regulatorische Kooperation in TTIP-Abkommen


Deutsche Bundesregierung verneint Senkung von Standards für Lebensmittel oder Chemikalien durch TTIP
Fraktion Die Linke befürchtet erheblichen Einflussgewinn für Banken und Konzerne zulasten der gewählten Parlamente

(22.05.15) - Durch die geplante "regulatorische Kooperation" im Rahmen des europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommens TTIP wird es nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung zu keiner Senkung von Standards für Lebensmittel oder Chemikalien kommen. Auch der Aussage, es werde zu einem Abbau von Standards bei der Finanzmarktregulierung kommen, stimmt die Bundesregierung nicht zu, geht aus einer Antwort (18/4432) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4037) hervor.

Die Fragesteller hatten u.a. vorbemerkt:
"Im Rahmen der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) um die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) wird auch über ein Kapitel zur "Regulatorischen Kooperation" gesprochen. Laut verschiedener Stellungnahmen der Europäischen Kommission (u.a. Factsheet "The Regulatory Part", September 2013) geht es dabei darum, bestehende Regeln kompatibel zu machen, ohne Standards zu schwächen oder die Regulierungsrechte von Parlamenten und Gebietskörperschaften einzuschränken. Auch aus den Reihen der Bundesregierung wird regelmäßig verlautbart, dass in TTIP keine Vereinbarungen getroffen werden, die europäische Standards bedrohen.

Im Dezember 2014 wurde ein Textvorschlag der Europäischen Kommission für das Kapitel zur "Regulatorischen Kooperation" bekannt (Initial Provisions for Chapter - Regulatory Cooperation:
www.corporateeurope.org/sites/default/files/231214_regulatory_coherence_draft_proposal.pdf). Im Januar 2015 gelangte eine überarbeitete Fassung an die Öffentlichkeit
(
www.corporateeurope.org/sites/default/files/attachments/ttip-eu-regulatory-coherence-draft-proposal-23.01.15.pdf). Mittlerweile findet sich der aktuelle Textvorschlag auch auf der Website der Europäischen Kommission.

Diesen Dokumenten zufolge, schlägt die EU den USA unter anderem vor, ein "Frühwarnsystem" über geplante Regulierungen, ein Verfahren für Folgeabschätzungsberichte, Stakeholder-Konsultationen und einen Regulierungsrat (Regulatory co-operation Body, RCB) einzurichten. Sollte dieser Vorschlag mit TTIP umgesetzt werden, könnte dies nach Einschätzung der Fragesteller einen erheblichen Einflussgewinn für Banken und Konzerne zulasten der gewählten Parlamente bedeuten. Es ist mit einem solchen Kapitel kaum zu vermeiden, dass verschiedene Standards in Bereichen wie Umweltschutz, Verbraucherschutz oder Finanzmarktregulierung abgebaut werden."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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